Nostrifizierung

Facharbeiter*innenmangel – Anerkennung

„Ich bin Frau I., diplomierte Krankenpflegerin. Ich komme aus Bosnien/Herzegowina und habe dort die Matura mit meiner Ausbildung zur diplomierten Krankenpflegerin im Jahre 2013 erfolgreich abgeschlossen. Während der Ausbildung habe ich auch meinen späteren Mann kennengelernt. 2015 habe ich in Deutschland, in Traunstein, Oberbayern begonnen, in der Langzeitpflege sowie in akuten Bereich des Gesundheitswesens zu arbeiten.

Die Anerkennung meines Diploms habe ich im Jahre 2017 in Bayern erledigen lassen, was problemlos ging. Ich war somit in Bayern diplomierte Krankenpflegerin oder wie man in Österreich sagt, Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin (DGKP).

Da mein Ehemann in Graz arbeitete, habe ich mich entschieden, mein Diplom als Diplomierte Krankenpflegerin in Österreich, nostrifizieren zu lassen, um hier auch als DGKP arbeiten zu können. Wie in Deutschland wird auch in Österreich immer wieder vom Fachkräftemangel geschrieben. Seit 1. Jänner 2023 wohnte ich ebenfalls in Graz. Also dachte ich mir, die Anerkennung sei wohl kein Problem.“

„Eine der größten Herausforderungen ist es, dass innerhalb der EU praktikable, einheitliche Standards bezüglich der Vergleichbarkeit von Qualifikationen fehlen.“ Diese Erkenntnis stammt aus einer Fachtag-ung von „Inspire-thinking“, die im Jahre 2013 in Graz stattfand und von Mioara Girlasu, die das Projekt vorstellte, geäußert wurde. Ebenso wurde bei der Erhebung zur Anerkennungslandschaft festgestellt, dass „die Fragmentierung der Bestimmungen und der Zuständigkeiten bei Anerkennungsver-fahren“ große Hürden bereithalte.

Regelmäßig wurde von Expert*, Berater* und selbst von Behördenvertreter*innen von einem „Behördendschungel gesprochen“, der durch die verschiedenen Zuständigkeiten zwischen EU- und Drittstaaten Angehörigen verschärft und von den unterschiedlichen Bundes- und Landesrecht aufgesplitterten Berufsbestimmungen dominiert werde.

Diese sind nicht selten durch unterschiedliche Verordnungen der neun Länder nochmal unterschiedlich und bei den Anerkennungs- bzw. Nostrifizierungsverfahren zu beachten. An dem Befund hat sich im Jahre 2024 prinzipiell nichts geändert. Wer in dem österreichischen Anerkennungsdschungel zum Ziel kommen will, braucht nicht nur eine gute Machete, sondern auch eine/n erfahrene/n Fährtenleser/in[1].

 „Die Geschichte nimmt ihren Lauf“

„Nach etwa 7 Jahren Arbeitserfahrung in Deutschland in der Langzeitpflege sowie in akuten Bereich des Gesundheitswesens war ich der Meinung, dass die Nostrifizierung in Österreich problemlos durchgeführt werden könnte. Somit startete ich mein Projekt Nostrifizierung.

Ich habe herausgefunden, dass der Nostrifizierungsprozess für DGKP (Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger) nicht in Graz an der Fachhochschule (FH) erfolgt, sondern in Wien beim Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz[2] zu machen ist. Nach meiner Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle im Ministerium erhielt ich eine Liste der benötigten Unterlagen. In dem Telefonat mit der Nostrifizierungsstelle für ausländischer Diplome wurde mir versichert, dass die Nostrifizierung meines Diploms als DGKP wohl problemlos genehmigt werde.“

Am 1. Jänner 2024 lebten 9.158.750 Menschen in Österreich. Dies waren um 53.978 (+0,6 %) mehr, als zu Jahresbeginn 2023. 2022 war die Bevölkerung Österreichs um 125.843 Personen bzw. 1,4 % gewachsen. In der Bundeshauptstadt Wien gab es 2023 mit +1,2 % das stärkste Bevölkerungswachs-tum.

Im Jahr 2023 zogen 194.959 Personen aus dem Ausland nach Österreich und 128.330 wanderten aus Österreich in das Ausland ab. Daraus ergab sich ein Außenwanderungs-saldo von +66.629 Personen. Im Jahr zuvor war dieser Saldo mehr als doppelt so groß, was vor allem auf die starke Zuwanderung aus der Ukraine zurückzuführen war.

Die Geburtenbilanz fiel hingegen bereits das vierte Jahr in Folge stark negativ aus: 2023 verstarben rund 12.000 Personen mehr, als zur Welt kamen. Das ist das höchste Geburtendefizit seit Ende des Zweiten Weltkriegs.[3]

Um bei den Begriffen genau zu sein: Bei Nostrifikationen handelt es sich um die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen aus Drittländern (außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz). Nostrifikationen werden zumeist unter Auflagen erteilt, die das Nachholen von fehlenden theoretischen und/oder praktischen Ausbildungsinhalten vorschreiben.

Unter allen Gesundheits- und Krankenbe-rufen (GuK) wurden rund zehn Prozent aller Ausbildungsabschlüsse im Ausland erworben. Darin sind neben den DGKP, auch Pflege- und Pflegefachassistenz enthalten. 2023, der aktuellen Detailerhebung von Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) stammt, wurden insgesamt 172.504 Ausbildungsabschlüsse registriert, 11% davon waren im Ausland erworben. 5.342 davon aus Drittstaaten und davon wiederum betrafen 4.119 Nostrifikationen als DGKP.


[1] Siehe auch Inspire-thinking: Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Tagungsdokumentation, Graz, 2013.

[2] https://www.pflegino.at/nostrifikation-in-gesundheitsberufen

[3] Siehe auch: https://www.anlaufstelle-anerkennung.at/articles/view/862 und https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2024/05/20240528Demographie2023.pdf

Certificate of Good Standing

„Unter den benötigten Unterlagen neben des Staatsangehörigkeitsnachweises, des Meldezettels, den Kopien der Diplome etc. war auch ein „Certificate of Good Standing“ darunter, eine Bescheinigung dass die Berufsausübung im Regierungsbezirk Oberbayern, wo ich als DGKP gearbeitet hatte, nicht vorübergehend oder endgültig untersagt wurde. Sowie wurde eine ´Bescheinigung gemäß Artikel 3 Abs. in Verbindung mit Artikel 33 Abs. der Richtlinie 2005/36/EG verlangt, dass der Beruf der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege drei Jahre in der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt wurde`.

Nach mehreren Telefonaten mit den zuständigen Stellen in Bayern habe ich das „Certificate of Good Standing“ erhalten. Die zweite Bescheinigung, dass ich den Beruf in Bayern ausgeübt habe, konnte laut den bayrischen Behörden nicht ausgestellt werden.

Die Begründung:

`Aktuell streben Sie eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“ in Österreich an. Das österreichische Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sieht vor, dass Mittelschulausbildungen aus Drittländern, in Österreich mangels tertiärer Ausbildung von den Fachhochschulen nicht in der allgemeinen Krankenpflege nostrifiziert werden. Alternativ ist in Österreich nur eine Nostrifikation in den niedrigeren Berufen der Pflege(fach)assistenz möglich.´[4]

Einigermassen überrascht über die Antwort, teilte ich das der zuständigen Stelle im österreichische Ministerium mit, dass ich die gewünschte Bescheinigung aus Bayern nicht erhalten würde. In dem Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass dies kein Problem wäre und ich trotzdem mit den Unterlagen zu einem Termin kommen solle, die Unterlagen abgeben und damit den Nostrifizierungsprozess einleiten könne.“

Systematisch ist das

In einer jüngst veröffentlichten Studie des Institutes für Soziologie Wien[5] gingen die Soziologinnen Scheiblhofer, Holzinger, Draxl[6] der Frage nach, warum Arbeitskräfte aus Osteuropa, die jedoch EU Bürger*innen sind, so häufig sich in Jobs wieder finden, die nicht ihren Ausbildungen entsprechen und einer Dequalifizierungsspirale ausgesetzt sind? Wo doch laut der 4 Grundfreiheiten sich EU-Bürger*innen in jedem Mitgliedsland der Union niederlassen und einer Erwerbstätig-keit nachgehen können und wie die Autor-innen der Studie betonen, das Recht auf Gleichbehandlung gelte.

Tatsache ist jedoch, dass viele Arbeit-nehmer*innen aus den östliche EU-Ländern in Jobs arbeiten, die weit unter ihrem Ausbildungsniveau liegen. Dies ist einer der Hauptmerkmale von Dequalifizierung. Laut Statistik sind Migrant*innen um ein Vielfaches mehr davon betroffen, als Inländer*innen. Abgesehen davon, dass die erlernten und ausgeübten Fertigkeiten bei Nichtverwen-dung im Laufe der Zeit verfallen, gerade bei Jobs, die auch mit IT, PC und Datenkennt-nissen zu tun haben.

Die wesentlichsten Punkte, die diese Praxis kennzeichnen, sind Sprachbarrieren, komplizierte Berufsanerkennungsprozesse und diskriminierende, gesellschaftliche Strukturen, die zu dem Phänomen führen, so die zusammengefassten Erkenntnisse der Studie.

Ein wesentliches Merkmal dabei ist, dass die Arbeitskräfte, um in Österreich bleiben zu können und einen Einstieg in den Arbeits-markt zu schaffen, niedrigqualifizierte Jobs annehmen – etwa am Bau oder als Putzkraft. Knapp an Mitteln und gedacht als Übergangs-job, um den Spracherwerb zu schaffen und dann in ihren angestammten Beruf einzu-steigen. „Die Realität ist jedoch oft eine andere. Sie bleiben im schlechteren Jobs stecken und werden vom AMS immer wieder neu zu vergleichbaren Stellen vermittelt“ so die Studienautorinnen.

Nun werden sie sich vielleicht fragen, was hat denn das mit unserer Geschichte zu tun? Die Frau I. ist ja keine EU-Bürgerin. Eben, genau deswegen ist diese Studie so aufschlussreich. Ist es für EU-Bürger*innen schon sehr schwer die Anerkennung zu erlangen und in ihren angestammten Berufen zu arbeiten – und selbst bei EU-Bürger*innen ist das Diskrimi-nierungspotenzial und eine rassistische Grundhaltung gegenüber EU Bürger*innen aus Osteuropa zu konstatieren – so ist das Benachteiligungspotenzial bei Drittstaaten-angehörigen noch um ein vielfaches höher. Nicht einmal ein Gleichbehandlungsgrundsatz kann hier geltend gemacht werden.

[4] Zit. aus E-Mailbeantwortung der Regierung Oberbayern. Februar 2023

[5] https://inmi.univie.ac.at/

[6] https://scilog.fwf.ac.at/magazin/warum-eu-migrantinnen-in-jobs-unter-ihrer-qualifikation-landen

Von wegen, kein Problem!

„Nach dem Termin wurden meine Unterlagen in der zuständigen Abteilung kontrolliert. Die zuständige Bearbeiterin teilte mir mit, dass sie bereits wusste, dass ich die Bescheinigung aus Bayern nicht bekommen werde. Laut ihrer Aussage ist dieser Problem in Ministerium schon bekannt und dass ich nicht die einzige Bewerberin wäre, der es so erginge und daher eine Anerkennung nicht möglich wäre.

„Mir wurde schlagartig klar, dass die Nostrifizierung meines Diploms als DGKP in Österreich nicht möglich ist. Einzige Möglichkeit wäre eine Anerkennung als Pflegefachassistent, was ich in keinem Fall möchte. Ich finde es diskriminierend, da ich schon in Deutschland DGKP bin und dort sehr wohl die Anerkennung erhalten habe und hier in Österreich nicht. Am 16.04.2023 erhielt ich den Bescheid, in dem die mündlichen Informationen bestätigt wurden und mir mitgeteilt wurde, dass ich als „Pflegefachassistentin“ anerkannt wurde.

Ich bin noch immer fassungslos, dass die Gesetzeslage in Österreich dergestalt ist, meine Ausbildung in Bayern akzeptiert wird und in Österreich nicht. In Österreich wurde ich zur Pflegefachassistentin runtergestuft, in Bayern darf ich das sein, was ich gelernt habe. Was ist das für eine EU, in der nicht mal die Berufsqualifikationen und Einstufungen dieselben sind?

 Und was ist das für eine Bürokratie, die zuerst sagt, die Nostrifikation wäre kein Problem, dann jedoch Bescheinigungen von Bayern verlangt, bei der sie bereits wissen, dass ich diese nicht bekommen werde und dann gnadenhalber mir die „Pflegefachassistentin gewähren?“, mich also auf Staatswegen dequalifizieren; und nicht nur das, sondern mich auch noch zwingen, weniger zu verdienen.

Im Februar wurde bei mir eine gynäkologische Krankheit diagnostiziert. Laut den behandelnden Ärzten musste ich möglichst schnell operiert werden. Der schwierigste Moment in der so reichen Phase an außergewöhnlichen Situationen war, als mir die Ärzte im LKH Graz sagten, dass ich, obwohl ich starke Schmerzen hatte, bis Juni keinen Operationstermin bekommen würde.

Der Grund dafür war, sie hätten nicht ausreichend Personal. Ich musste laut auflachen, angesichts der Dinge, die ich erlebt hatte. Sie rieten mir daraufhin, mich in einer Privatklinik behandeln zu lassen und die Kosten selber übernehmen solle.

Ich führe meine Erkrankung auch darauf zurück, dass mich die ganze Prozedur derartig belastete und Stresssymptome bei mir auslöste, dass mein Körper darauf reagierte.

Als mir die Ärzte sagten, ich könne nicht operiert werden, war mit einem Schlag klar, was in Österreich schiefläuft und dass dies hausgemachte Probleme sind. Mir wurde klar, wieso im Gesundheitssystem es überall an Personal fehlt. Wenn ein simpler Berufsanerkennungsprozess derartig kompliziert war und nicht einmal die bereits erfolgte Anerkennung in einem anderen EU Land nützt, dann läuft was schief; und da rede ich nicht mal davon, dass dies irgendein ausgefallener seltener Beruf ist, denn ich anerkennen möchte, der in Österreich nicht ausgebildet wird.

Nein ich will nur als Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin arbeiten, zu der ich ausgebildet wurde und indem ich schon über sieben Jahre Berufserfahrung habe und den das Gesundheitssystem so dringend braucht.

Neben den im Gesundheitssystem Beschäftigen, die unter unmöglichen Bedingungen arbeiten müssen, weil es an Fachkräften fehlt, leiden vor allem die Patienten*innen darunter. Denn sie geraten in mitunter lebensbedrohliche Wartezeiten, weil es nicht genügend Personal gibt.

Nach langem Hin und Her, Gespräche, Bitten um Fachmeinungen, die meine Erkrankung mehrfach einschätzten, wurde ich schließlich doch im LKH Graz operiert. Obwohl diese Wochen des Wartens und der Schmerzen, die ich hatte, sehr an meiner Physis rüttelte, bin ich letztlich sehr dankbar, dass ich schließlich doch operiert wurde.

Jetzt fühle ich mich wieder besser und bin in der Lage meinen angefangenen Prozess weiter zu machen, denn ich habe noch nicht aufgegeben. Ich hoffe, dass mithilfe ihrer Expertise doch noch eine Möglichkeit der Anerkennung besteht und warte auf Ihre Antwort.“

Der Umgang mit Frau I. ist nicht außerge-wöhnlich. Österreichs Migrationspolitik ist von drei Prämissen geprägt.

Erstens, wir können „Ausländer“ (sic!) nur brauchen und lassen sie herein, wenn sie uns nützlich sind und für uns ein buchstäblicher Gewinn sind. Diese Haltung zieht sich über Jahrzehnte hinweg.

Zweitens, obwohl wir längst gut ausgebildete Fachkräfte brauchen, wollen wir letztlich nicht, dass sie einen anderen Pass, als den Österreichischen haben und tun so einiges, um sie zu dequalifizieren oder gar nicht in ein Ausbildungssystem rein zu lassen; wie etwa bei Asylwerber*innen und UMF´s[7].

Wie auch der Rechnungsbericht[8] vom 12. April 2024 konstatiert, gäbe es eine Reihe von Maßnahmen, um das derzeit brach liegende Arbeitskräftepotenzial in Österreich zu heben. Darunter sind gerade auch jene zu finden, die sich an jene richten würden, die bereits im Land sind und zum Nichtstun per Gesetz gezwungen werden.

Drittens, immer wieder wird von gezielter, qualifizierter Zuwanderung gesprochen; insbesondere werden bestimmte Berufe hervorgehoben und so bemüht sich die Bundesregierung, Personen aus dem südost-asiatischen Raum für Gesundheitsberufe anzuwerben.

Doch dabei verschwiegen wird, dass Öster-reich im internationalen Wettkampf um die besten Ausgebildeten schon lange nicht mehr die besten Karten hat. Hohe Bürokratie, komplizierte Verfahrenswege, ablehnende bis offen rassistische Umgangsformen und strukturell diskriminierende Strukturen sind keine Einladungsofferte, die dem Vergleich stand halten.  Das wird uns als Volkswirt-schaft noch schweren Schaden zufügen.

Schluss

Die Hoffnungen von Frau I. zerschlugen sich. Die Anerkennung ihrer Ausbildung, die sie in Bosnien-Herzegowina absolviert hatte, kann in Österreich nicht anerkannt werden. Da ändert auch die Anerkennung in einem anderen EU-Land (Bayern/Deutschland) nichts. Das Gesetz ist so ausgestaltet in Österreich. Frau I. entnervt von der Situation in Österreich, ging wieder zurück nach Bayern und konnte dort sofort wieder als Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin zu arbeiten beginnen. Die Erinnerung an Österreich wird wohl nicht die Beste bleiben.


[7] Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

[8] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Meldungen_2024/Fachkraeftemangel.html#