Massiver Angriff auf den Sozialstaat

Eine Einordnung zum Thema Mindestsicherung/Sozialhilfe

Gerade wieder ist die Debatte zum Thema der Mindestsicherung/Sozialhilfe sowie weiteren staatlichen Förderungen wie der Familienbeihilfe und Wohnungsunterstützung zum öffentlichen Politikum gewor-den. Nicht zuletzt aufgrund immer wieder auftauchender Einzelfälle von Familien, die hohe monatliche Gelder erhalten. Dies wird insbesondere durch Boulevardmedien anhand von Einzelfällen aufgebracht und skandalisiert.

(Photo by JOE KLAMAR / AFP) (Photo by JOE KLAMAR/AFP via Getty Images)

Sowohl die SPÖ in Wien (jüngste Aussagen des Bürgermeisters Ludwig und des Soziallandesrates Hacker) als auch die steier-märkische Landesregierung – wie jüngst im ORF (https://steiermark.orf.at/stories/3321356/) verkündet – planen Gesetzesänderungen, die tiefe Einschnitte in die Soziale Landschaft Österreichs vorsehen und die Spirale der Armut weiter vorantreiben wird. Andere Bundesländer, die von FPÖ und/oder ÖVP regiert werden, haben bereits Verschärfungen durchgesetzt.

Bei diesen Themenkomplex, der ja nicht nur die sozialstaatlichen Regelungen und Unter-stützungsleistungen betrifft, sondern auch mit dem Thema Migration und Zuwanderung verknüpft wird, erfolgt in der Regel mit einem migrationsfeindlichen-rassistisch konnotier-ten Grundton und Narrativen, die den Sozial-staat diskreditieren. Daher halte ich es für notwendig, die öffentlich-politische Kom-munikation mit ins Auge zu fassen und dazu einige grundsätzliche Anmerkungen zu tätigen.

Zur Erläuterung der Sachlage:

Die Mindestsicherung ist das unterste soziale Ab-sicherungsnetz, das für Österreicherinnen und Österreicher ebenso greift, wie für Migrantinnen und Migranten, darunter eben auch Asylberech-tigte. Das Netz existiert parallel zur Arbeitslosen-versicherung. Zunächst erwerbstätig gewesen zu sein, ist keine Voraussetzung für den Bezug. Doch muss man für die Arbeitsmarktvermittlung bereitstehen, sonst wird Geld gestrichen[1].

Mindestsicherung können jene Menschen beziehen,

  • die sonst keine Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
  • Vorhandenes Vermögen darf eine bestimmte Wertgrenze nicht überschreiten (2025: 7.254,06 € pro anspruchsberechtigter volljähriger Person). Ersparnisse müssen daher zunächst verbraucht werden. Auch Autos zählen grundsätzlich zum Vermögen – außer das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungs-bedingt notwendig.
    Weitere Ausnahmen gelten zum Beispiel für die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Personen, die …

  • hilfsbedürftig sind, d.h. deren Haushaltseinkommen unter den Mindeststandards der jeweiligen für die Länder festgelegten Mindestsicherung liegen  
  • ihren Bedarf nicht durch eigene Mittel decken können
  • bereit sind, ihre Arbeitskraft einzusetzen
  • ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben. Nichtösterreicher*innen müssen außerdem besondere Voraussetzungen zu erfüllen. 

Wer nicht arbeitsbereit sein muss, sind…

  • Personen, die nicht arbeitsfähig sind
  • Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben 
  • Menschen mit Betreuungspflichten für Kinder, die das 3. Lebensjahr (bzw. das 4.Lebensjahr bei Pflegebedarf) noch nicht vollendet haben, sofern keine geeignete Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist
  • Personen, die Betreuungsleistung gegenüber Angehörigen haben, die ein Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen  
  • Personen, die Sterbebegleitung oder Begleitung von schwerstkranken Kindern leisten
  • Personen, die in einer zielstrebig verfolgten Erwerbs- oder Schulausbildung stehen (ein Studium zählt hier nicht dazu)[2]

Es bestehen also eine Reihe von Voraus-setzungen und Regeln, die den Bezug von Sozialhilfe/Mindestsicherung regeln.

Grundlage dafür ist das Sozialhilfe-Grund-satzgesetz, das am 1. Juni 2019 in Kraft trat. Im föderalen Österreich gibt es dazu neun Ländergesetze, die die Sozialhilfe im Detail regeln.

Mit dem neuen Sozialhilfegesetz wurde ein neues Leistungsrecht etabliert, das anstelle von Mindeststandards nun Höchstsätze (Maximalbeträge) vorsieht. 

Die neuen Sozialhilfe-Gesetze der Länder sehen darüber Detailregelungen vor, die in den Ländergesetzen extra geregelt wurden.

Dies kann betreffen:

  • die Bemessung der Leistungen für Paare,
  • die Höhe der Leistung für Alleinerziehende und -lebende
  • die Leistungshöhe für minderjährige Kinder
  • die Höhe des Zuschlages je nach Kinderzahl

Die einzelnen Bundesländersozialhilfegesetze können Zusatzleistungen vorsehen, wie dies etwa in Wien, Vorarlberg, Tirol oder Salzburg bei den Wohnkosten, die in diesen Bundes-ländern in der Regel erhöht sind, der Fall ist[3].

[1]https://www.derstandard.at/story/3000000230845/4600-euro-mindestsicherung-fuer-grossfamilie-echtes-problem-oder-neiddebatte

[2] https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitslosigkeit/Mindestsicherung.html

[3] Ausführlichere Informationen liefert Ihnen die Seite des Bundesministeriums. https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Sozialhilfe-und-Mindestsicherung/Leistungen.html

Kinder sind von Kürzungen gravierend betroffen

Diese bereits alles andere als einfache gesetzliche Ausgangslage macht es vielen Menschen in Österreich nicht leicht, das System zu durchschauen; zumal ja dieses Sozialhilfe-Mindestsicherungssystem mit dem Arbeitslosengeld und Notstandshilfesystem, das über das Arbeitsmarktservice (AMS)[4] abgewickelt wird und anderen Gesetzen (Familienbeihilfe, Wohnungsunterstützung, Mietkostenzuschüssen u.a.) korrespondiert und abgeglichen werden muss.

Daher gibt es an der Gesetzgebung reichlich Kritik, die sachlich gerechtfertigt ist und von den Gesetzgebern längst berücksichtigt hätte werden müssten. Die Kritik richtet sich dabei nicht nur gegen die einzelnen inhaltlichen Passagen und Ausformulierungen, sondern vor allem auch an den administrativen – bürokratischen Hürden des Gesetzes.

Hier sei auf die Armutskonferenz verwiesen, die im Februar 2023 eine ausführliche Kritik der Sozialhilfegesetzgebung verabschiedete und das in einem 19 Punkte Verbesserungs-programm der Öffentlichkeit präsentierte[5]. Die Kernaussagen der Kritik lauten:

Die Folgen für Menschen mit Behinderungen, Wohnen, Frauen in Not, Gesundheit, Kinder und Familien sind massiv. Die Verschlechterungen treffen alle. Zu besonders drastischen Kürzungen kommt es bei Menschen mit Behinderungen, deren Unterhaltsforderungen jetzt österreichweit als Einkommen gewertet werden. Kinder sind von Kürzungen gravierend betroffen und vielfach in ihrer Entwicklung eingeschränkt.

Die Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Menschen ohne österreichische Staatsbür-gerschaft hat sich mit der Sozialhilfeeinführung stark erhöht. Eine weitere massive Verschlecht-erung betrifft die Leistungen fürs Wohnen, auch die Wohnbeihilfe wird jetzt von den zuständigen Behörden einbehalten.“

Diese Diskussion wird jedoch in der Öffent-lichkeit kaum wahrgenommen und führt ein stiefmütterliches Dasein. Vielmehr tauchen in der Öffentlichkeit in den letzten Jahren regel-mäßig Einzelfälle auf, die von rechten Krawall- und Boulevardmedien breitgetreten und skandalisiert wurden. Kern der Einzelfälle stellt immer eine „ausländische Familie“ mit vielen Kindern – im zuletzt öffentlich gemach-ten Fall handelt es sich um ein syrisches Ehe-paar mit elf Kindern, die aus der Sozialhilfe und den verschiedenen sonstigen sozialen Bezugsquellen (Familienbeihilfe etwa), Anspruch auf mehr als € 9.000 pro Monat haben – dar.

Dazu ist festzuhalten, dass eine öffentlich politische Debatte, die anhand eines aktuellen Einzelfalles geführt wird, immer als popu-listisch und unseriös zu qualifizieren ist. Nicht umsonst wird im öffentlichen politisch-juri-stischen Sprachgebrauch auch vor öffent-licher Anlassgesetzgebung gewarnt. Das Aufkommen eines (vermeintlich skandalösen, außergewöhnlichen) Einzelfalles stellt in der Regel auch eine öffentliche Debatte mit einer „hidden Agenda[6]“ dar.

Der Boulevard und die daran Beteiligten wollen damit eine bestimmte Meinung erzeugen, nicht selten im Dienste einer Gruppierung oder politischen Partei, um Druck auf die öffentliche Meinung auszuüben.

Die Meinungsmache verfolgt immer die gleichen Ziele

Auf die in Österreich besonders engen Verknüpfungen zwischen Medien, Heraus-geber*, Journalist*innen, Politikwissenschaft und Meinungsforschungsinstitute wurde in den letzten Jahren des Öfteren aufmerksam gemacht; insbesondere im Zuge der sogenan-nten Inseratenaffäre [7], auch unter dem Titel „Beinschab Tool“ bekannt, bei der neben der öffentlichen Diskussion auch strafrechtliche Verfahren am Laufen sind [8].

Dabei verfolgt die öffentliche Meinungs-mache immer die gleichen Muster und Ziele. Erstens ist es eine unterstellte Sozialmiss-brauchsdebatte – als würde die Familie dies rechtswidrig aus reiner Großzügigkeit – in diesem Falle – der Wiener Verwaltung erhal-ten. Arbeitende Österreicher*innen würden solche Summen nicht erhalten, wird in den Berichten ausdrücklich hervorgehoben.

Der präsentierte Einzelfall stellt lediglich nur einen kleinen Teil der Wahrheit dar. Die anderen Informationen werden bewusst verschwiegen. Im konkreten Falle kann man einen arbeitenden alleinstehenden Öster-reicher, mit einer 13-köpfigen Familie nicht vergleichen.

[4] https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/geld-vom-ams/mindestsicherung#steiermark

[5]https://www.armutskonferenz.at/aktivitaeten/sozialrechtsnetz/licht-ins-dunkel-der-sozialhilfe-die-sozialhilfe-versagt-in-der-krise-und-niemand-schaut-hin.html

[6] Versteckte Interessen

[7] https://science.apa.at/power-search/11975845961569146621

[8] https://www.derstandard.at/story/3000000240328/republik-will-von-thomas-schmid-co-rund-drei-millionen-euro-zurueck

Aus weggelassenen und lediglich selektiv ausgewählten Informationsteilen wird in zahlreichen Artikel ein Sozialmissstand suggeriert[9].

Ebenso wird – abgesehen von wenigen Aus-nahmen – der gesamte Hintergrund und die Zusammenhänge des Falles nicht berichtet; wie etwa im erwähnten Fall die Arbeits-situation des Vaters, die Wohnversorgung der Familie u.v.m. [10]

 Zweitens wird ein rassistischer Diskurs wiederholt, im Sinne des fremdenfeindlichen Narrativs „Ausländer würden bevorzugt werden“ und sich am österreichischen „(Sozial-)Staat“ bereichern.

Es muss ausdrücklich betont werden, dass die Fälle, die öffentlich diskutiert werden, keinen einzigen Hinweis liefern, dass dieses Geld unrechtmäßig erworben worden wäre. Die Auszahlung der Beträge erfolgt aufgrund der geltenden Gesetze und Bestimmungen.

Ebenso ist zu betonen, dass Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention das Recht auf Familienzusammenführung haben [11] und weiters im Sinne einer Nichtdiskri-minierung, aufgrund ihres besonderen Schutzstatus, von den allermeisten innerstaatlichen Regeln nicht ausgeschlossen werden dürfen, daher sind sie österreich-ischen Staatsbürger*innen fast gleichge-stellt[12].

Eine qualitätsvolle, faire und ausgewogene Berichterstattung müsste also den gesamten Kontext des Themas darstellen und beleuchten. Etwa dass es sich lediglich um ein Randphänomen handle, da es nur wenige Familien betrifft. Laut Aussagen des zustän-digen Wiener Stadtrates Peter Hacker handle es sich lediglich um vier Familien, mit elf Kindern und sechs Familien mit zehn Kindern.

Eine faire Berichterstattung müsste darauf hinweisen, dass es gerade für anerkannte Flüchtlinge schwer ist, auf dem Arbeitsmarkt sich festzusetzen und alle beteiligten Erwachsenen sich bemüht haben, die Integration in den Arbeitsmarkt voranzu-treiben, etwa durch den Besuch von Sprachkursen.

Massiver Angriff auf den Sozialstaat

Das alles macht deutlich, dass es weniger um jene konkreten – in die Öffentlichkeit gezerrten – Fälle geht, sondern vielmehr um innenpolitische Auseinandersetzungen. Da ist einerseits der Angriff auf den österreich-ischen Sozialstaat insgesamt auf der Agenda. Neoliberale, Konservative, rechtspopuli-stische und rechtsextreme Parteien, Verbände und Medien gehen mit solchen Beispielen gegen den Sozialstaat vor, um ihr Theorem zu verbreiten, dass die Sozial-leistungen in Österreich zu hoch wären und es sich viele in einer „sozialen Hängematte“ gemütlich machen würden.

[9] Als Beispiel siehe https://www.krone.at/3793337

[10] https://www.profil.at/oesterreich/syrische-familie-sozialhilfe-integration-wien/402931442

[11] Die Europäische Menschenrechts-konvention (EMRK) spricht in ihrem Artikel 8 von der Achtung des Privat- und Familien-lebens. In der Europäischen Sozialcharta verpflichten sich die Mitgliedstaaten, den wirtschaftlichen, gesetzlichen und sozialen Schutz des Familienlebens zu fördern. Die österreichische Verfassung garantiert jedem Kind Schutz und Fürsorge und eine regel-mäßige persönliche Beziehung zu beiden Elternteilen. (siehe auch Asylkoordination: https://www.asyl.at/de/wir-informieren/kompakt/familienzusammenfuehrung

[12] https://help.unhcr.org/austria/de/rights-and-obligations-2/recognized-refugees-or-beneficiaries-of-subsidiary-protection/


Wenn Ausländer dazu als Beispiel herangezogen werden, umso besser um den populistischen Diskurs anzuheizen.

Eine weitere verdeckte politische Diskussion betrifft die, seit vielen Jahrzehnten immer wieder geführte Auseinandersetzung zwischen der Bundeshauptstadt Wien und den restlichen Bundesländern.

Hier wird insbesondere die strukturelle und außergewöhnliche Stellung Wiens negiert und zum Nachteil der einzigen Großstadt in Österreich ausgelegt, sondern auch ein parteipolitisches Spiel gespielt; das Rote Wien gegen das konservative, schwarze – mittlerweile auch blaue – restliche Land.

Die zersplitterte föderale Landschaft des, im Verhältnis dazu kleinteiligen Österreich, führt eben in vielen Themenbereichen zu – zum Teil absurden – gesetzlichen und politischen Aus-einandersetzungen. Das Sozialhilfegesetz und die Grundversorgungsverordnung mit jeweils neun eigenen Landesgesetzen bzw. -verord-nungen, die für die Versorgung von Asylan-tragssteller*innen und in weiterer Folge für Flüchtlinge/Subsidiär Schutzberechtigte zuständig sind, sind lediglich zwei Beispiele dazu, die das Dilemma in der Praxis ver-deutlichen.

Die Vorgaben und Regeln des Staates sind unterschiedlich geregelt und führt in konkre-ten Fällen zu Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen. Weil in einem Bundesland dieser Betrag besser gestaltet ist und im anderen jene Regel den Zugang zu einer Leistung verhindert.

In den konkreten öffentlichen Diskussionen wird jedoch nicht dieser strukturelle Missstand thematisiert – man müsste eine Diskussion über die Angleichung von Leistungen im ganzen Bundesgebiet führen, schließlich gibt es ja ein Bundessozialhilfe-gesetz – sondern es wird eine Kampagne gegen Menschen eröffnet, die lediglich versuchen, sich eine Existenz aufzubauen und dafür die besten Optionen nutzen.

Dies ist bei jedem anderen – nicht mit Ausländern konnotierten – Thema ein völlig legitimes Vorgehen. All die vorher aufge-führten Aspekte haben mit dem Thema „Einzelfall syrische Großfamilie“ wenig zu tun, der Fokus wird jedoch bewusst daraufgelegt.

Qualitätsvoller und seriöser Journalismus dürfte sich dafür nicht hergeben, ebenso wenig wie Politik, die sich für das Staatsganze und das Gemeinwohl einzusetzen hätte und nicht auf dem Rücken von einzelnen Personen (-gruppen) Stimmung in der Bevölkerung anheizt und Lösungen von tatsächlich anstehenden Problemen verhindert, ja noch vielmehr verschleiert.

In diesem Sinne wäre es dringend an der Zeit, dass politisch Verantwortliche und als Interessensverbände und Sozialpartner sowie Verwaltung Beteiligte, diese für jede Lösung dysfunktionale öffentliche Debatte zu beenden und an konstruktiven Lösungen von – in der Praxis bestehenden Problemen, wie bereits angedeutet – zu arbeiten.

Öffentliche Stimmung gegen Gruppen zu erzeugen, um seine eigene Ideologie durch-zusetzen, stellt ein gefährliches, antidemo-kratisches Spiel dar, das Gefühle anheizt, die wahren Ursachen dafür verschleiert und damit Extremismus und Hass fördert.

Genau dagegen, wird immer wieder betont, müsse das offizielle Österreich Maßnahmen ergreifen. Daher ist es ein Gebot der Stunde und politischer Auftrag, diese Missstände aus der Welt zu schaffen.