{"id":1709,"date":"2022-11-03T15:19:00","date_gmt":"2022-11-03T15:19:00","guid":{"rendered":"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/?p=1709"},"modified":"2023-01-02T10:06:33","modified_gmt":"2023-01-02T10:06:33","slug":"spiel-mit-dem-leben-anderer-teil-2-kapitel-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/spiel-mit-dem-leben-anderer-teil-2-kapitel-2\/","title":{"rendered":"Spiel mit dem Leben Anderer Teil 2, Kapitel 2"},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td> &nbsp;<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><a><strong><span class=\"has-inline-color has-black-color\">Migrationsbewegungen in \u00d6sterreich nach dem 2. Weltkrieg<\/span><\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Eingedenk der Tatsache, dass Migration immer schon lebendiger Teil der \u00f6sterreichischen Geschichte war und ist, wir aber gleichzeitig nicht zu weit zur\u00fcck in die Geschichte gehen wollen, setzen wir mit unserer erz\u00e4hlung bei einer markanten Zeitenwende ein; mit der Wiederauferstehung der \u00f6sterreichischen Nation und dem Ende des 2. Weltkrieges. <\/strong><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<p>Es sei dabei erinnert, dass nach dem 2. Weltkrieg viele tausende Fl\u00fcchtlinge, Vertriebene, Kriegsgefangene und sogenannte Displaced People sich in \u00d6sterreich befanden oder durch das zerst\u00f6rte Europa zogen (n\u00e4heres dazu: Spiel mit dem Leben Anderer Kapitel 1, Teil 1, Abschnitt 1). <\/p>\n\n\n\n<p>Es folgten zehn Jahre Besatzungszeit und schlie\u00dflich die Wiederherstellung der Souver\u00e4nit\u00e4t \u00d6sterreichs im Jahre 1955. Nach dem Abzug der Signatarm\u00e4chte ging es Schlag auf Schlag. 1956 gab es bereits die erste gro\u00dfe Fl\u00fcchtlingsbewegung aus Ungarn. Die Wirtschaft erholte sich zusehends, auch mit den Starthilfen und Unterst\u00fctzungen des Marshall Plans<a href=\"#_ftn1\">[1]<\/a>.&nbsp; Die positive Entwicklung \u00d6sterreichs dr\u00fcckte sich auch wirtschaftlich aus und so entstand bald Vollbesch\u00e4ftigung und ein steigendes Bruttoinlandsprodukt. Dies f\u00fchrte Anfang der 1960er zu Arbeitskr\u00e4ftem\u00e4ngel, in vielen L\u00e4ndern Europas.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a><span class=\"has-inline-color has-black-color\"><strong>D<\/strong>ie Anf\u00e4nge<\/span><\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>Ein pr\u00e4gendes Datum f\u00fcr diese neue \u00c4ra der Migrationsgeschichte der Zweiten Republik ist das Jahr 1962. Am 17. J\u00e4nner 1962 \u2013 also vor mittlerweile 60 Jahren  \u2013  &#8230;\u00a0\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u2026vereinbarten die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft und der \u00d6sterreichische Gewerkschaftsbund (\u00d6GB), Kontingente f\u00fcr die Besch\u00e4ftigung ausl\u00e4ndischer Arbeitskr\u00e4fte zu schaffen. Damit wurde eine, wenn auch vorerst noch kontrollierte, (sic!) Liberalisierung des Arbeitsmarktes eingeleitet (Parnreiter 1992, S. 70)<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p>Das besondere an der als Anwerbeabkommen  bezeichneten gezielten Rekrutierung war nicht, dass in Zeiten des Wirtschaftsaufschwungs nach Arbeitskr\u00e4ften gesucht wurde, das taten nahezu alle prosperierenden Staaten, insbesondere die Bundesrepublik Deutschland, aber auch Frankreich, Belgien, Holland; die \u00f6sterreichische Besonderheit lag darin, dass die Sozialpartnerschaft die Regeln vereinbarte, denn ein vom Parlament beschlossenes Gesetz zur Besch\u00e4ftigung ausl\u00e4ndischer Arbeitskr\u00e4fte gab es nicht. Dieses folgte erst 1974.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Sozialpartnerschaft ist eine herausragende \u00f6sterreichische Besonderheit. Unbestritten ist ihr gro\u00dfer Einfluss auf die Ausgestaltung der Anwerbepolitik, auf die sp\u00e4tere Ausformulie-rung des <strong>Ausl\u00e4nderbesch\u00e4ftigungsgesetzes (AuslbG 1975)<\/strong> und auf dessen folgenden Novellen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Die <strong>\u00f6sterreichische <\/strong><\/em><strong><em>Sozialpartnerschaft<\/em><\/strong><em> ist eine informelle, also nicht durch Gesetze geregelte Zusammenarbeit der wichtigsten Arbeitgeber*- und Arbeitnehmer*innenorganisationen untereinander und mit der \u00f6sterreichischen Bundesregierung. Ihr Ziel ist es, durch Konsens f\u00fcr alle Beteiligten akzeptable L\u00f6sungen in Wirtschafts- und Sozialthemen zu erreichen. Vor allem bei Lohnverhandlungen (z.B. Aushandlung von Kollektivvertr\u00e4gen) haben die Sozialpartner eine besonders wichtige Rolle. (Polip\u00e4dia 2013<a href=\"#_ftn1\"><strong>[2]<\/strong><\/a>)<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Was urspr\u00fcnglich f\u00fcr die Sicherung der Lohn-Preisstabilit\u00e4t in den 1950ern gegr\u00fcndet wurde, breitete sich, auch aufgrund des Erfolges, in weitere Folge in nahezu alle Politikbereiche \u00d6sterreichs aus. <\/p>\n\n\n\n<p>Zur\u00fcck zur Anwerbung von Migrant*innen. Die Arbeitskr\u00e4fte sollten befristet im Land bleiben, so die Intention der Regierung und der Sozialpartnerschaft. Man wollte keine Einwanderung, die  rekrutierten &#8222;Fremdarbeiter*innen&#8220;, so die urspr\u00fcngliche Wortwahl, sollten das Land nach einiger Zeit wieder verlassen. Dazu wurde das sogenannte <strong>Rotationsprinzip<\/strong> etabliert (M\u00fcnz, Zuser, Kytir 2003, S. 22). Es sollte zur Deckung der Arbeitskr\u00e4ftespitzen dienen und die ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4fte sollten nach wenigen Monaten, Jahren das Land wieder verlassen. <\/p>\n\n\n\n<p>In einem Begutachtungsverfahren, das zwischen Sozialpartnern und Sozialministerium vereinbart wurde, stllte man sicher, dass die ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4fte versichert waren und eine Unterkunft vorweisen konnten, bevor sie zu arbeiten begannen. Im Abkommen nahm weiters die \u201eLage des Arbeitsmarktes\u201c eine zentrale Stellung ein. Damit sicherten sich die Sozialpartner den Einfluss auf die Kontingente \u2013 sprich den Zuzug,  und konnten, je nach Lage am Arbeitsmarkt steuernd eingreifen. Im urspr\u00fcnglichen \u201e<strong>Raab-Olah<\/strong>\u201c Abkommen<a href=\"#_ftn1\">[3]<\/a> war die Anwerbung von insgesamt 47.000 Arbeitskr\u00e4ften vereinbart worden (siehe auch G\u00e4chter, 2008).<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1709&amp;action=edit#_ftnref1\">[1]<\/a> https:\/\/hdgoe.at\/marshallplan<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref1\">[2]<\/a> http:\/\/www.polipedia.at\/tiki-index.php?page=Sozialpartnerschaft<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1709&amp;action=edit#_ftnref1\">[3]<\/a> Benannt nach den beiden Pr\u00e4sidenten der Wirtschaftskammer \u2013 Julius Raab und des Gewerkschaftsbundes Franz Olah.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a><strong><span class=\"has-inline-color has-black-color\">Gastarbeiter*innen kamen<\/span><\/strong><\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>Erst nach und nach begann der Zuzug von \u201e<strong>Gastarbeiter*innen\u201c<a href=\"#_ftn1\"><strong>[4]<\/strong><\/a><\/strong>. Es war anfangs gar nicht so leicht, junge Arbeiter*innen zur Migration zu bewegen. 1964 wurde ein Anwerbeabkommen mit der T\u00fcrkei abgeschlossen ( \u00d6zba\u015f, Hainzl, \u00d6zba\u015f 2014), zwei Jahre sp\u00e4ter 1966 erfolgte das gleiche mit dem damals noch existierenden Staate Jugoslawien (siehe auch \u00d6zba\u015f, Hainzl, \u00d6zba\u015f 2016)<a href=\"#_ftn2\">[5]<\/a>. <\/p>\n\n\n\n<p>Bis zum Jahre 1973 erreichte die Gastarbeiter* innenbesch\u00e4ftigung mit 226.000 Personen schlie\u00dflich einen vorl\u00e4ufigen H\u00f6hepunkt (Fa\u00dfmann 1992, S. 102). Das Rotationsprinzip, das Grundlage f\u00fcr das Abkommen war, kam bis 1973 praktisch nicht zur Anwendung, da Arbeitskr\u00e4fte, die bereits l\u00e4nger im Land waren, nicht weggeschickt wurden, sondern durch Verl\u00e4ngerung des Aufenthaltes blieben  und \u201eNeue\u201c m\u00fchelos Arbeit fanden. Erst mit dem \u201e\u00d6lschock\u201c<a href=\"#_ftn3\">[6]<\/a> und der Wirtschaftskrise ab 1973, die ganz Westeuropa erfasste, traten die ersten Reibungspunkte und Widerspr\u00fcche auf.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote has-text-align-right is-style-default is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Der Begriff Gastarbeiter*innen wird zwar als abwertend wahrgenommen, traf die damals herrschende Vorstellung jedoch gut. Man wollte sie als G\u00e4ste solange haben, wie sie n\u00fctzlich waren. Wollte aber sicher gehen, dass man sie dazu zwingen konnte, jederzeit das Land wieder zu verlassen. <\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Ein erster Knick<\/h4>\n\n\n\n<p>Als Erstes sp\u00fcrten \u2013 so wie geplant \u2013 die ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4fte die ver\u00e4nderten Bedingungen am Arbeitsmarkt. Aufgrund der zuvor genannten Regeln, die ja dazu da waren, die \u201eGastarbeiter*innen\u201c bei Bedarf wieder abbauen zu k\u00f6nnen, wurden viele von ihnen entlassen. Dies bedeutete aufgrund des Abkommens, dass mit der Entlassung auch der Aufenthalt, der Wohnsitz und schlie\u00dflich auch der Aufenthalt verloren gingen. F\u00fcr viele der ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmer*innen wurde dieser geplante Vorgang genau so ab, wie es die Sozialpartner in ihrem Abkommen geplant hatten. Sie mussten das Land verlassen (Parnreiter 1992, S. 77). <\/p>\n\n\n\n<p>Besonders stark betraf der Abbau jugoslawische Arbeitskr\u00e4fte; 1973 waren 178.134 registriert. Solange es den gemeinsamen Staat Jugoslawien gab, bedeutete dies den H\u00f6chststand<a href=\"#_ftn1\">[7]<\/a>. 1979 waren es nur mehr 114.690. Auch die zweite gro\u00dfe \u201eGastarbeiter*innengruppe\u201c \u2013 die T\u00fcrk*innen \u2013 betraf der R\u00fcckbau, jedoch bei Weitem nicht so stark. 1974 waren 29.999 t\u00fcrkische Arbeitnehmer*innen registriert, 1976 registrierte man 24.616 (M\u00fcnz, Zuser, Kytir 2003, S. 20-61).<\/p>\n\n\n\n<p>Von 1974 bis 1975 wurden etwa 25 Prozent der damals 225.000 Besch\u00e4ftigten abgebaut \u2013 das waren immerhin 51.000 Personen. Ein nicht gerade geringer Teil jedoch hatte sich in den Jahren Anspr\u00fcche in \u00d6sterreich erarbeitet (z.B. Arbeitslosengeld) und ein Aufenthaltsrecht erworben. Daher waren 1975 noch immer 175.000 Besch\u00e4ftigte auf Grundlage des inzwischen beschlossenen Ausl\u00e4nderbesch\u00e4ftigungsgesetzes (AuslbG) im Land. Viele davon hatten l\u00e4ngst ihre Familie nachgeholt, hier Kinder bekommen (G\u00e4chter 2008, S. 7-8).<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a><strong><span class=\"has-inline-color has-black-color\">Die Rolle der Sozialpartner<\/span><\/strong><\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Wirtschaft und deren Vertreter war vor 1973 die Position klar: Arbeitskr\u00e4fte waren Mangelware, hei\u00df begehrt und dringend gebraucht. Die fehlenden Arbeitskr\u00e4fte drohten den Wirtschaftsaufschwung zu drosseln. Je schneller, einfacher und billiger sie ins Land geholt werden konnten, desto besser, so die Argumentation der Wirtschaft. Dies setzte jedoch die Arbeitsbestimmungen und die Rechte der inl\u00e4ndischen Arbeitnehmer*innen und auf das Lohnniveauunter Druck aus\u00fcbte, wurde rasch deutlich (Parnreiter 1992, S. 80). Daher dr\u00e4ngten die Gewerkschaften darauf, Regeln einzuf\u00fchren und einen unkontrollierten Zulauf von \u201ebilligen Arbeitskr\u00e4ften\u201c zu z\u00fcgeln und die Regeln zu kontrollieren und ein Instrument in der Hand zu haben, bei Bedarf die Regeln anzupassen und eingreifen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref1\">[4]<\/a> Anfangs wurde in den Dokumenten noch von Fremdarbeitern gesprochen.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref2\">[5]<\/a> Beide B\u00fccher sind die wissenschaftlichen Grundlagen und Recherchen zu den jeweiligen Ausstellungen \u201eAvusturya! \u00d6sterreich!\u201c und \u201eUnter fremden Himmel\u201c, die vom Verein &nbsp;Jukus konzipiert und umgesetzt wurde. [<a href=\"https:\/\/www.volkskundemuseum.at\/avusturya_oesterreich_50_jahre_tuerkische_gastarbeit_in_oesterreich_\">https:\/\/www.volkskundemuseum.at\/avusturya_oesterreich_50_jahre_tuerkische_gastarbeit_in_oesterreich_<\/a>]<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref3\">[6]<\/a> Der Begriff fand umgangssprachlich Eingang in das kollektive Ged\u00e4chtnis. Damit wird die erste wirtschaftliche Rezession ab 1973 bezeichnet, die durch eine bewusste \u00d6ldrosselung der OPEC L\u00e4nder infolge des Jom-Kippur Krieges ausgel\u00f6st wurde. Siehe auch:<\/p>\n\n\n<p>[http:\/\/www.zeitklicks.de\/top-menu\/zeitstrahl\/navigation\/topnav\/jahr\/1973\/oelkrise-oelembargo\/]<\/p>\n\n\n\n<p>(27.10.2022)<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1709&amp;action=edit#_ftnref1\">[7]<\/a> Nach dem Zerfall Jugoslawiens wurden die anwesenden Migrant*innen den einzelnen Nachfolgestaaten zugeordnet, die umgangssprachlich den drei gro\u00dfen Ordnungen B-K-S: Bosnien-Kroatien-Serbien zugeordnet wurden. <\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"aligncenter size-full is-resized\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/IMG_2366.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-1710\" width=\"420\" height=\"315\" srcset=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/IMG_2366.jpg 640w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/IMG_2366-300x225.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 420px) 100vw, 420px\" \/><\/figure><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<p>Aus Sicht des \u00d6GB, der Gewerkschaftsbewegung stellten sowohl das Anwerbeabkommen als auch sp\u00e4ter das Ausl\u00e4nderbesch\u00e4ftigungsgesetz (AuslbG) einen \u201eSchutzwall\u201c gegen den \u201eAnsturm einer industriellen Reservearmee\u201c dar. Die inl\u00e4ndischen Arbeitnehmer*innen und deren L\u00f6hne und Rechte \u2013 so der Standpunkt \u2013 sollten und mussten vor diesem Ansturm gesch\u00fctzt werden. Damals war der Gewerkschaftsbewegung bange um die gerade erst m\u00fchsam erk\u00e4mpften Arbeitsrechte und L\u00f6hne, wenn zu viele und zu rasch Arbeitskr\u00e4fte ohne rechtlicher Verbindlichkeiten ins Land geholt wurden. Daher auch die Bindung im AuslBG \u201eJob \u2013 Wohnung \u2013 Bewilligung\u201c (G\u00e4chter 2008, 5 ff).<\/p>\n\n\n\n<p>Sp\u00e4ter mit den verschiedenen Phasen des wirschaftlichen Abschwungs, entwickelte die Gewerkschaftsbewegung geradezu eine reflexartige Angst, dass bei wirtschaftlichem Abschwung und Arbeitsplatzrationalisierungen der Neuzuzug von Migrant*innen die Lage am Arbeitsmarkt prinzipiell versch\u00e4rfe.<\/p>\n\n\n\n<p>Die langj\u00e4hrigen Beobachtungen und Forschungsergebnisse dazu zeigen, dass in bestimmten Branchen und Bereichen \u2013 vor allem in den an- und ungelernten Niedriglohnbranchen \u2013 sich tats\u00e4chlich ein versch\u00e4rfter Konkurrenzkampf bei knappen Arbeitspl\u00e4tzen entspinnt. Dieser ist jedoch vielmehr der Tatsache geschuldet, dass langj\u00e4hrig im Land befindliche Migrant*innen aufgrund der ethnischen Segmentierung und den gesetzlichen Ausschlu\u00dfmechanismen, gerade durch das AuslbG, vor dieser neuen Konkurrenz Angst haben m\u00fcsen und der Austausch zwischen &#8222;alten&#8220; und &#8222;neuen&#8220; Migrant*innen viel h\u00e4ufiger passiert (Fa\u00dfmann 1992, S. 107 ff.). <\/p>\n\n\n\n<p>Denn das AuslbG ist in der Tat ein Gesetz, das die Struktur der Zuwanderung ordnete und die Migrant*innen in ganz bestimmte \u201eschlecht bezahlte, schwere und gef\u00e4hrliche Arbeit\u201c zwang und somit gesetzlich legitimierte und ordnete (Siehe auch G\u00e4chter 1992).<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a><strong><span class=\"has-inline-color has-black-color\">Das AuslbG<\/span><\/strong><\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>Im AuslbG wurde der Zugang ausl\u00e4ndischer Arbeitskr\u00e4fte zum \u00f6sterreichischen Arbeitsmarkt geregelt, eine dauerhafte Perspektive f\u00fcr Migrant*innen in \u00d6sterreich war jedoch nicht vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Das AuslbG war somit seiner Grundkonzeption nach eindeutig kein \u201eEinwanderungsgesetz\u201c in dem Sinn, dass es eine Zuwanderung von Arbeitskr\u00e4ften und ihrer Familien unter einer Dauerperspektive geregelt h\u00e4tte;&lt;\u2026&gt; (Nowotny 2006, S. 48)<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Zwar schien es zun\u00e4chst, dass vorrangig \u00d6GB und Arbeiterkammer in der Frage der Ausl\u00e4nderbesch\u00e4ftigung ihre Positionen durchsetzen konnten, im Laufe der Jahre wurde aber deutlich, dass das Primat der <strong>wirtschaftlichen N\u00fctzlichkeit<\/strong> st\u00e4rker zum Tragen kam und Migration in der Folge eng an die \u201ewirtschaftlichen Gegebenheiten \u2013 sprich Forderungen der Wirtschaft\u201c  \u2013 gekn\u00fcpft wurde. Von Integration war in diesen Perioden keine Rede.<\/p>\n\n\n\n<p>Das AuslbG ist so formuliert, dass es \u2013 und zwar genau durch die vermeintlichen Schutz-bestimmungen \u2013 Abh\u00e4ngigkeit der ausl\u00e4ndischen Besch\u00e4ftigten produziert.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Das AuslbG verfolgte in der ersten, 1975 erlassenen Fassung noch strikt das Prinzip, dass die <strong>Bewilligung nur dem Arbeitgeber<\/strong> erteilt wird und ihm die Funktion als \u201eHerr des Verfahrens\u201c zukommt (Nowotny 2006, S. 48)<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p>Ging der Arbeitsplatz verloren, so wurde dies f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten nach dem AuslbG zu einer existenziellen Bedrohung. Dramatisch wurde diese Situation, wenn die Besch\u00e4ftigten arbeitslos wurden und damit lediglich sechs Monate Zeit<a href=\"#_ftn1\">[8]<\/a> hatten, wieder einen Job zu bekommen. Dies f\u00fchrte zu einer erh\u00f6hten Bereitschaft, Jobs jedweder Art anzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Die rechtlichen Regelungen im \u00f6sterreichischen Aufnahmesystem f\u00fcr Drittstaatsangeh\u00f6rige bewirken, da\u00df (sic!) &#8222;Gastarbeiter&#8220; nicht einfach Arbeiter (oder Angestellte) sind, sondern da\u00df (sic!) sie als eine quasirechtliche vierte Kategorie neben Beamten, Angestellten und Arbeitern fungieren. Ihre wesentliche Eigenschaft ist eine durch Zwang hergestellte erh\u00f6hte &#8222;Arbeitswilligkeit&#8220;. Sie \u00e4u\u00dfert sich vor allem in der Bereitschaft, unzureichende Arbeitspl\u00e4tze zu akzeptieren und dann auch in diesen zu verbleiben, und zwar auch dann, wenn diese sich im Laufe der Zeit weiter verschlechtern (G\u00e4chter 1995, S. 13)<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p><em>W\u00e4hrend die Zahl der ausl\u00e4ndischen Besch\u00e4ftigten zwischen 1974 und 1984 um rund 40% zur\u00fcckging, blieb die ausl\u00e4ndische Wohnbev\u00f6lkerung weitgehend konstant. Der Familiennachzug zu den in \u00d6sterreich verbliebenen ArbeitsmigrantInnen (sic!) kompensierte die R\u00fcckwanderung derer, die ihren Arbeitsplatz verloren hatten oder sich zur R\u00fcckkehr gedr\u00e4ngt f\u00fchlten. &lt;\u2026> Der Frauenanteil stieg zwischen den Volksz\u00e4hlungen 1971 und 1981 von 39,4% auf 44,4 % an, der Anteil der Kinder unter 15 Jahren erh\u00f6hte sich in diesem Zeitraum von 14,8% auf 22,5% (Fa\u00dfmann, Stacher 2003, S. 23)<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref1\">[8]<\/a> Personen, die nicht \u00f6sterreichische Staatsb\u00fcrger*innen sind, haben keinen Anspruch auf Notstandshilfe (jetzt Grundsicherung) und k\u00f6nnen nur den Anspruch auf die Arbeitslosenunterst\u00fctzung erwerben.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<p>Auff\u00e4llig ist, dass im Gegenzug zu der asyl- und fremdenrechtlichen Flut von Novellen und Neuregelungen, das Ausl\u00e4nderbesch\u00e4ftigungsgesetz \u2013 abgesehen von kleinerer Adaptierungen, Einf\u00fchrung von Quoten (10%) und Assoziationsabkommen, etwa mit der T\u00fcrkei \u2013 im wesentlich auch heute noch so funktioniert, wie es 1975 beschlossen worden ist.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\"><a><strong><span class=\"has-inline-color has-black-color\">Die wesentlichen Regelungen des AuslbG.:<\/span><\/strong><\/a><\/h5>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Die <strong>Besch\u00e4ftigungsbewilligung (BB)<\/strong>: &#8222;Der Arbeitgeber&#8220; stellt einen Antrag f\u00fcr einen \u201eAusl\u00e4nder\u201c, f\u00fcr einen ganz bestimmte Position an einem Ort zu kollektivvertraglicher Entlohnung. Der \u201eAusl\u00e4nder\u201c muss eine Wohnung vorweisen und sein Aufenthalt muss gesichert sein.<\/li><li>Wenn der \u201eAusl\u00e4nder\u201c im Rahmen von 14 Monaten 12 Monate Besch\u00e4ftigung nachweisen kann, dann kann er selbstt\u00e4tig eine <strong>Arbeitsbewilligung<\/strong> beantragen. Diese Arbeitsbewilligung wird auf das Bundesland erweitert, auf 2 Jahre erh\u00f6ht und ist nicht mehr an die einzelne Firma, den bestimmten Job als Grundlage f\u00fcr die BB gebunden. Diese Arbeitsbewilligung kann zweimal verl\u00e4ngert werden.<\/li><li>Danach kann ein <strong>Befreiungsschein<\/strong> ausgestellt werden (5 J\u00e4hrige Besch\u00e4ftigung), der De-facto die Befreiung vom AuslbG bedeutet.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Schwierig wird es, wenn die Besch\u00e4ftigungslaufbahn nicht so klar und eindeutig verl\u00e4uft, wie dies gesetzlich gedacht ist. Wenn also Arbeitslosenzeiten dazwischen sind, die Person wieder ausgereist ist und dazwischen nicht in \u00d6sterreich war usw.<\/p>\n\n\n\n<p>Obwohl das AuslbG  \u2013  wie zuvor erw\u00e4hnt  \u2013  nie ein Einwanderungsgesetz war und sein sollte, so konstitutierte es doch nachhaltig die Zuwandererpopulation, in dem es diese in rechtliche Ausnahmezust\u00e4nde hielt und in bestimmte Positionen und Berufe dr\u00e4ngte. Bewilligungen wurden und werden n\u00e4mlich \u00fcberwiegend f\u00fcr ungelernte und angelernte Kr\u00e4fte erteilt und in ganz bestimmten Branchen (Bau- und Baunebengewerbe, Dienstleistung und Gastronomie) konzentriert.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a><span class=\"has-inline-color has-black-color\">Folgen des AuslbG<\/span><\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>Mit dem AuslbG ging auch das Thema der <strong>Dequalifizierung<\/strong> einher, das in \u00d6sterreich in den letzten Jahren hinreichend dokumentiert wurde (u.a. G\u00e4chter 2012, 44 ff). Ausl\u00e4ndische Berufsqualifikationen wurden im Zuge der Antragstellungen sehr oft nicht anerkannt. Die Personen konnten daher nur in Hilfs- und angelernten Positionen beginnen. Besonders deutlich und offensichtlich wurde das im Baugewerbe, wo gelernte Handwerker*innen (z.B. Maurer) nur als Hilfsarbeitende eingestellt oder Pflegekr\u00e4fte, als Hilfspfleger*innen eingesetzt wurden, was nat\u00fcrlich enorme finanzielle Vorteile f\u00fcr die Arbeitgeber*innen hatte.<\/p>\n\n\n\n<p>In all den Jahren der Zuwanderungsgeschichte gab es immer wieder <strong>Phasen der \u00d6ffnung<\/strong> des Arbeitsmarktes, die sich mit Restriktionen abwechselten. Das AuslbG sieht eine Pr\u00fcfung des Arbeitsmarktes \u2013 etwa wenn BB bewilligt werden \u2013 vor. Daher gibt es im AuslbG eine Liste (Kategorien), eine Hierachie von Zugangsberechtigungen. Auf dieser Liste an erster Stelle stehen die \u00d6sterreicher*innen, dann kommen die anerkannten Fl\u00fcchtlinge (die mit einem positiven Bescheid vom AuslbG ausgenommen sind), die Befreiungsschein-inhaber*innen usw.<\/p>\n\n\n\n<p>Am Ende der Liste stehen auch Asylwerber* innen, die von Gesetzes wegen nicht prinzipiell vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Wenn die Wirtschaft floriert und Arbeitskr\u00e4fte \u00a0gesucht wurden, so gab es auch immer wieder Lockerungen in denen Asylwerber*innen eine BB erhielten, so etwa in den fr\u00fchen 1990ern.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch eine EU-Richtlinie im Jahr 2003 <a href=\"#_ftn1\">[9]<\/a> w\u00e4re der Arbeitsmarkt prinzipiell auch f\u00fcr Asylwerber*innen ge\u00f6ffnet worden, wenn ihre Asylverfahren l\u00e4nger als sechs Monate dauerten. Um diese Richtlinie in \u00d6sterreich nicht umsetzen zu m\u00fcssen, hat der damalige Bundesminister f\u00fcr Wirtschaft und Arbeit Martin Bartenstein\/\u00d6VP (<strong>Bartensteinerla\u00df 2004<\/strong>) einen Erla\u00df herausgegeben, der den Asylwerber*innen die Arbeit (au\u00dfer als Erntehelfer*innen, Saisonniers und in gemeinn\u00fctzige Hilfst\u00e4tigkeiten) verbietet. <\/p>\n\n\n\n<p>Erst im Jahr 2021 wurde der \u201eBartensteinerla\u00df\u201c vom Verfassungsgerichtshof (Vfgh<a href=\"#_ftn2\">)[10]<\/a> gekippt. Im Juli 2021 hat der amtierende Bundesminister f\u00fcr Arbeit und Wirtschaft Martin Kocher das Gerichtsurteil umgesetzt. Jedoch stellte er in der Ver\u00f6ffentlichung des neuen Erlasses klar, dass es weiterhin keinen generelle Zugang von Asylwerber*innen geben werde, denn Inl\u00e4nder*innen, Asylberechtigte und Subsidi\u00e4r Schutzberechtigte seien vorrangig zu vermitteln<a href=\"#_ftn3\">[11]<\/a>.\u00a0 Die strengen Praxis und genaue Pr\u00fcfung des jeweiligen Falles und der \u201ekonsequenten Arbeitsmarktpr\u00fcfung\u201c w\u00fcrde beibehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bedeutung des AuslbG ist in den letzten Jahren geschwunden. Wie es a Mitte der 1990er weiterging, davon berichtet der folgende Teil der Serie im November. <\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref1\">[9]<\/a> Richtlinie zur \u201eFestlegung von Mindestnormen f\u00fcr die Aufnahme von Asylbewerbern\u201c, Br\u00fcssel 2003<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref2\">[10]<\/a> https:\/\/www.vfgh.gv.at\/medien\/Beschaeftigungsbewilligungen_fuer_Asylwerbende.php<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref3\">[11]<\/a> https:\/\/orf.at\/stories\/3221106\/<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"aligncenter size-large is-resized\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/P1040961-2-768x1024.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-1716\" width=\"-800\" height=\"-1067\" srcset=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/P1040961-2-768x1024.jpg 768w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/P1040961-2-225x300.jpg 225w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/P1040961-2-1152x1536.jpg 1152w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/P1040961-2-1536x2048.jpg 1536w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/P1040961-2-750x1000.jpg 750w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/P1040961-2-scaled.jpg 1920w\" sizes=\"(max-width: 768px) 100vw, 768px\" \/><\/figure><\/div>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Literatur:<\/h4>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<p>Fa\u00dfmann, Heinz; Stacher, Irene (Hg.): \u00d6sterreichischer Migrations- und Integrationsbericht, Drava Verlag, Celovec\/Klagenfurt \u2013 Wien, 2003<\/p>\n\n\n\n<p>G\u00e4chter, August: Auswirkungen einer allf\u00e4lligen Osterweiterung der Europ\u00e4ischen Union auf die Zuwanderung nach \u00d6sterreich und auf die Akzeptanz von Zuwanderern&#8220;, IHS, Wien 1995<\/p>\n\n\n\n<p>G\u00e4chter, August: &#8222;Migrationspolitik in \u00d6sterreich seit 1945\u201c. Arbeitspapiere Migration und soziale Mobilit\u00e4t, Nr.12. Wien 2008.<\/p>\n\n\n\n<p>G\u00e4chter, August: Was braucht eine Gesellschaft, die fit sein soll f\u00fcr Einwanderung? S. 42 \u2013 50. In: Ikemba (Hg.): \u201eFit f\u00fcr Vielfalt?\u201c Tagung anl\u00e4\u00dflich des 5-j\u00e4hrigen Bestehens des Vereins Ikemba, Tagungsdokumentation. Eigenverlag Graz, 2012<\/p>\n\n\n\n<p>M\u00fcnz, Rainer; Zuser, Peter; Kytir, Josef: Grenz\u00fcberschreitende Wanderungen und ausl\u00e4ndische Wohnbev\u00f6lkerung: Struktur und Entwicklung. In: Fassmann, Heinz; Stacher, Irene (Hg.): \u00d6sterreichischer Migrations- und Integrationsbericht, Drava Verlag, Celovec\/Klagenfurt \u2013 Wien, 2003<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<p>Nowotny, Ingrid: Das Ausl\u00e4nderbesch\u00e4ftigungsgesetz: Die Regelung des Zugangs von Ausl\u00e4nderInnen zum \u00f6sterreichischen Arbeitsmarkt. S. 47 \u2013 73. In: Fassmann, Heinz (Hg.): 2. \u00d6sterreichischer Migrations- und Integrationsbericht, Drava Verlag, Celovec\/Klagenfurt \u2013 Wien, 2006<\/p>\n\n\n\n<p>\u00d6zba\u015f, Ali; Hainzl, Joachim; \u00d6zba\u015f Handan (Hg.): 50 Jahre t\u00fcrkische Gast(?)arbeit. Wissenschaftliche Analysen, Lebensgeschichten. Leykam Verlag, Graz 2014.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00d6zba\u015f, Ali; Hainzl, Joachim; \u00d6zba\u015f Handan (Hg.): 50 Jahre jugoslawische Gastarbeit in \u00d6sterreich. Clio Verlag, Graz 2016.<\/p>\n\n\n\n<p>Parnreiter, Christoph: \u2026Alle Arbeitskr\u00e4fte des Erdrunds. In: Prader, Thomas (Hg.): Moderne Sklaven, Promedia Verlag, Wien 1992.<\/p>\n\n\n\n<p>Payer, Peter: \u201eGehen Sie an die Arbeit\u201c Zur Geschichte der \u201eGastarbeiter in Wien 1964 \u2013 1989, 40 Jahre Arbeitsmigration, Wien 2004.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Migrationsbewegungen in \u00d6sterreich nach dem 2. 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