{"id":1573,"date":"2021-12-22T07:36:53","date_gmt":"2021-12-22T07:36:53","guid":{"rendered":"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/?p=1573"},"modified":"2024-06-21T08:18:16","modified_gmt":"2024-06-21T08:18:16","slug":"spiel-mit-dem-leben-anderer-teil-1-kapitel-4","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/spiel-mit-dem-leben-anderer-teil-1-kapitel-4\/","title":{"rendered":"Spiel mit dem Leben Anderer, Teil 1, Kapitel 4"},"content":{"rendered":"\n<h4 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\">Das \u00f6sterreichische Asylsystem<\/h4>\n\n\n\n<p><em>Im ersten Teil der Serie haben Sie werte Leser*in einen Abriss der gro\u00dfen und regelm\u00e4\u00dfig stattfindenen Fl\u00fcchtlingsbewegungen, die nach \u00d6sterreich gekommen und zum Teil deren Asylverfahren in \u00d6sterreich abgewickelt worden sind, erhalten.<\/em><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<p>Im folgenden Teil beleuchten wir das \u00f6sterreichische Asylgesetz und deren Entwicklung und Verformungen etwas genauer und gehen darauf ein, was sich alles im Laufe der Jahre und Jahrzehnte im Bereich der Asylpolitik ver\u00e4ndert hat. Insbesondere durch den EU-Beitritt \u00e4nderte ja sich nicht nur der geopolitische Status \u00d6sterreichs sondern auch die rechtliche Einbettung, dazu wird es aber noch einen eigenen Teil geben.<\/p>\n\n\n\n<p>Das erste \u00f6sterreichisches Asylgesetz wurde vom Parlament im Jahre 1968 beschlossen (siehe Malkoc, 2018, S. 22, 30); in einer Zeit, in der \u00d6sterreich bereits eine gro\u00dfe Fl\u00fcchtlingsbewegung bew\u00e4ltigt hatte (Ungarn 1956) und kurz vor einer weiteren stand (Prager Fr\u00fchling 1968). Was auf den ersten Blick etwas kurios klingt, ist jedoch nicht so absonderlich. Denn seit 1955 war die Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention (GFK) Bestandteil der \u00f6sterreichischen Gesetzgebung. Auf deren Grundlagen konnte die damaligen Regierung im Einklang zur GFK und mit der UNO-Generalversammlung agieren und die Aufnahme der Fl\u00fcchtlinge veranlassen. Der damalige Innenminister Oskar Hellmer<a href=\"#_ftn1\">[1]<\/a> (SP\u00d6) tat dies in Form einer kollektiven Anerkennung (siehe Malkoc, 2018, S. 30).<\/p>\n\n\n\n<p>Die kurz darauf folgende Fl\u00fcchtlingsbewegung aus der Tschechoslowakei unterlag dann bereits dem \u00f6sterreichischen Asylgesetz. Daraus resultierend, gab es keinen generellen Freibrief auf Asyl mehr. Die tschechoslowakischen Fl\u00fcchtlingen mussten prinzipiell einen Asylantrag stellen (siehe auch Asylstatistik im Teil 3), die Pr\u00fcfung wurde jedoch recht oberfl\u00e4chlich durchgef\u00fchrt und Asyl in der Regel gew\u00e4hrt. Mit eine Rolle spielte auch die Freiz\u00fcgigkeit der Visavergabe durch den sp\u00e4teren Bundespr\u00e4sidenten Rudolf Kirchschl\u00e4ger<a href=\"#_ftn1\">[3]<\/a> (SP\u00d6), der zum damaligen Zeitpunkt Botschafter in Prag war und sich \u2013 nebstbei erw\u00e4hnt \u2013 \u00fcber die Weisung seines damaligen Vorgesetzten, Au\u00dfenminister Kurt Waldheim<a href=\"#_ftn2\">[3]<\/a> (\u00d6VP) in Wien hinwegsetzte. Waldheim hatte angeordnet, keine Visa f\u00fcr die Fl\u00fcchtlinge auszustellen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>In den folgenden Jahren war die Exekution des Asylgesetzes nicht sonderlich schwierig. Die Zahlen der Fl\u00fcchtlinge pendelte sich auf wenige Tausende pro Jahr ein. Erst 1981 \u2013 als das polnische Kriegsrecht ausgerufen wurde \u2013 gelangte es in den Fokus, da wieder mehr Verfahren abzuwickeln waren. Die Pr\u00fcfung blieb aber kulant und oberfl\u00e4chlich.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Das ewige Gezerre mit den Beh\u00f6rden<\/h4>\n\n\n\n<p>Das \u00f6sterreichische Asylgesetz war in seinem Verfahren als Verwaltungsverfahren ausgerichtet. Das bedeutete, das in erster Instanz die Sicherheitsdirektion (Sidion) des jeweiligen Bundesland, in dem die antragstellende Person wohnte bzw. untergebracht war, sich verantwortlich zeichnete. Beschied die Sicherheitsdirektion negativ, konnte gegen den Bescheid berufen werden. Die zweite Instanz stellte das Bundesministerium f\u00fcr Inneres (BMI) dar. Haken an dieser Konstruktion war die fehlende Unabh\u00e4ngigkeit der Instanzen, die bis 1997 Stand des Verfahrenszust\u00e4ndigkeit. Ein Grundrecht, das selbst in der EMRK und den Europ\u00e4ischen Grundrechtspakten verankert ist. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Sicherheitsdirektion (Sidion) ist gegen\u00fcber dem BMI weisungsgebunden und so tat es nicht Wunder, dass viele Rechtsverfahren beim au\u00dferordentlichen Rechtsmittel der Anrufung des Verwaltungs-<a href=\"#_ftn1\">[4]<\/a> (Vwgh) oder Verfassungerichtshofes<a href=\"#_ftn2\">[5]<\/a> (Vfgh) landeten, da die zweite Instanz nur das best\u00e4tigte, was die erste Instanz beschieden hatte, aufgrund von Weisungen, die sie von der zweiten Instanz erhalten hatte. Ich hoffe, Sie k\u00f6nnen dem folgen. Wenn die zweite Instanz das erstinastanzliche Urteil der jeweiligen Sidion aufgehoben h\u00e4tte, h\u00e4tte sie gegen ihre eigenen Weisungen entscheiden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>1991 wurde das Asylgesetz (1968) einer Reform unterzogen. Unter dem Eindruck der sich versch\u00e4rfenden innenpolitischen Auseinandersetzungen, die durch den Aufstieg von J\u00f6rg Haider und der tatkr\u00e4ftigen Unterst\u00fctzung der Kronen Zeitung beschleunigt wurden; wobei gesagt werden muss, dass auch die anderen Parteien sich an die rechtspopulistische Linie ann\u00e4herten und etwa vor drohender \u201e\u00dcberfremdung\u201c warnten und Proteste von B\u00fcrger*innen<a href=\"#_ftn1\">[6]<\/a> prognostizierten, da die \u201eAufnahmekapazit\u00e4ten\u201c ersch\u00f6pft seien. <\/p>\n\n\n\n<p>Aber aufgrund der sich ver\u00e4ndernden geopolitischen Voraussetzungen, war es aus fachlicher Sicht durchaus auch notwendig geworden, das Asylgesetz aus dem Jahr 1968 zu reformieren. Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde (Sidion) war mit der steigenden Zahl von Asylantragstellungen \u00fcberfordert. Die Bescheide waren qualitativ schlecht, die Asylverfahren dauerten lange und gelangten in hoher Zahl bei der zweiten Instanz. Die steigende Zahl von Asylantr\u00e4gen aus unterschiedlichsten L\u00e4ndern, erforderten erh\u00f6hten Rechercheaufwand, der mit dem bestehenden Personal und den fachlichen Vorausetzungen nur unzureichend bew\u00e4ltigbar waren. Zum damaligen Zeitpunkt (1990-1991) waren die internationalen Datenbanken und zur Verf\u00fcgung stehenden Menschenrechtsdokumentationen noch nicht ausgebaut, wie sie dies mittlerweile sind<a href=\"#_ftn1\">[7]<\/a>. <\/p>\n\n\n\n<p>So entstand eine eigene Fachbeh\u00f6rde \u2013 das Bundesasylamt (BAA). Mit der Themenkonzentration auf Asyl w\u00fcnschte man sich eine fachliche Verbesserung in den Verfahren, was nur zum Teil gelang. Insbesondere war die Asylwerbendenpopulation zunehmend nicht mehr in dem einfachen Schwarz-Wei\u00df Schema \u201eOst-Westkonflikt\u201c einzuordnen. Die Asylwerbenden kamen aus vielen verschiedenen L\u00e4ndern<a href=\"#_ftn1\">[8]<\/a>. Auch waren sie hier in \u00d6sterreich nicht mehr in einem Transitraum, reisten also bald weiter, sondern sollten in Zukunft in \u00d6sterreich bleiben. Die Unabh\u00e4ngigkeit zur zweiten Instanz war jedoch weiterhin nicht gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref1\">[1]<\/a> https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Oskar_Helmer<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref1\">[2]<\/a> https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Rudolf_Kirchschl%C3%A4ger<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref2\">[3]<\/a> https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Kurt_Waldheim<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref1\">[4]<\/a><a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.vwgh.gv.at\/\" target=\"_blank\"><\/a><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref1\"> www.vwgh.at<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref2\">[5]<\/a> https:\/\/www.vfgh.gv.at\/index.de.html<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref1\">[6]<\/a> Wie etwa erw\u00e4hnt in Traiskirchen oder Kaisersteinbruch<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref1\">[7]<\/a> Das \u00e4ndert aber leider nichts an der Tatsache, dass das Problem der mangelhaften Asylbescheide nach wie vor &nbsp;besteht.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref1\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">[8]<\/a> Ghana, Nigeria, Iran, Irak, Sri Lanka, u.v.a.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Der Start von bis heute herrschenden Narrativen<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Mit der Debatte zum AsylG 1991 wurden einige Narrative eingef\u00fchrt, die bis heute die politische Debatte pr\u00e4gen und wirkm\u00e4chtig sind. Die Bundesregierung, eine gro\u00dfe Koalition, die damals von Franz Vranitzky (SP\u00d6) gef\u00fchrt wurde, Vizekanzler war Josef Riegler (\u00d6VP), betonte, dass man zwischen \u201eFl\u00fcchtlingen und Migranten\u201c unterscheiden m\u00fcsse. Diese Feststellung w\u00e4re an sich ja prinzipiell durchaus diskutabel. F\u00fcr ein verbessertes Asylsystem und ein System der kontrollierten und nachvollziehbaren Migration gab es in den letzten 30 Jahren immer wieder Vorst\u00f6sse, gediehen aber nie wirklich weit bzw. wurden so schlecht umgesetzt, dass sie nicht das brachten, was man sich erhoffte. Die Vorstellung, die Wege wie man nach \u00d6sterreich k\u00e4me, zu trennen wurde jedoch gleichzeitig mit einem Mi\u00dfbauchsnarrativ und einer hohen moralischen Wertung in Verbindung gebracht.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf der einen Seite g\u00e4be es die \u201eechten (die guten) Fl\u00fcchtlinge\u201c, die den Schutz \u00d6sterreichs verdienen und brauchen \u2013 und auf der anderen Seite g\u00e4be es \u201edie Migranten\u201c, die sich \u00fcber den Umweg des Asyls \u2013 eine Schutzbed\u00fcrftigkeit behauptend \u2013 eine priviligierte Aufenthaltsposition und erh\u00f6hten Schutz erschleichen w\u00fcrden. Um diese Trennung zu erzielen, die \u201eechten\u201c von den anderen auszusortieren, wurden eine Reihe von neuen Bestimmungen ins Asylverfahren aufgenommen. Im Umkehrschlu\u00df wurde damit einem rechtspopulistischen Argument Folge geleistet, dass das Asylsystem durch Mi\u00dfbrauch desavouiert werde und die meisten \u201eAsylanten\u201c \u2013 im Duktus der damaligen \u00f6ffentlichen Debatten \u2013 gar keine Fl\u00fcchtlinge w\u00e4ren. Daher wurden folgende neuen Rechtsinstrumente eingerichtet.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Verk\u00fcrztes Mandatsverfahren<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Es wurde ein sogenanntes verk\u00fcrztes Mandatsverfahren eingef\u00fchrt, das die Unterscheidung zwischen \u201eoffensichtlich begr\u00fcndeten\u201c und \u201eoffensichtlich unbegr\u00fcndeten\u201c Asylantr\u00e4gen vornehmen sollte. Als \u201eoffensichtlich unbegr\u00fcndet\u201c galt ein Asylantrag, wenn die Identit\u00e4t und die Staatsangeh\u00f6rigkeit des\/der Asylwerbende nicht glaubhaft festgestellt werden konnte, bzw. wenn offensichtlich sei, dass der Asylwerbende aus einem Land komme, in dem es keine begr\u00fcndete Gefahr der Verfolgung aus politischen, rassischen oder religi\u00f6sen Gr\u00fcnden\u201c g\u00e4be.<a href=\"#_ftn1\">[9]<\/a> Ein verk\u00fcrztes Verfahren wurde auch dann angestrengt, wenn der Antrag mit dem Argument der wirtschaftlichen Notlage begr\u00fcndet worden ist. Gegen einen solchen Bescheid konnte man zwar Einspruch erheben, es gab jedoch keine aufschiebende Wirkung. Diese konnte der\/die Antragstellerin nicht einmal beantragen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Aufschiebende Wirkung verloren<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Die aufschiebende Wirkung ist im Asyl- und in Fremdenverfahren ein enorm wichtiges Instrument, da ja die Verfahren einige Zeit dauern und wenn die Bescheide umgesetzt werden, etwa eine aufenthaltsbeendigende Ma\u00dfnahme, der\/die Antragstellende sich dann nicht mehr im Land befindet und jede weitere Durchsetzung von seinen Rechten unendlich schwieriger wird.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Drittstaatensicherheit<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Mit dem AsylG\u00b491 wurde auch das Instrument der Drittstaatensicherheit eingef\u00fchrt. Was nichts anderes hei\u00dft, dass wenn der\/die Antragstellende bereits in einem anderen Staat vor Verfolgung sicher war, die Anerkennung in \u00d6sterreich ausgeschlossen werden konnte. Im Verlaufe der Gesetzes\u00e4nderungen seit 1991 wurde diese Drittstaatenregelung immer weiter versch\u00e4rft. Jeder Kontakt mit einem anderen Staat, es musste also gar nicht eine offizielle Aufnahme oder ein Antrag auf Asyl sein, wurde schlie\u00dflich als Indiz gewertet, dass es sich um den Aufenthalt in einem sicheren Drittland gehandelt habe.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Unterzeichnung der GFK und der EMRK reichten den \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden als Grundlage und Beweis daf\u00fcr aus. Eine praktische Anwendung oder Umsetzung der Pakte wurde dabei nicht n\u00e4her gepr\u00fcft. Sp\u00e4ter wurde diese Drittstaatenregelung auch in die Dubliner Konvention \u00fcbergef\u00fchrt und f\u00fchrte dazu, dass tausende Antragsteller*innen innerhalb der europ\u00e4ischen Staaten hin und her geschickt wurden, um da Asylverfahren dort abzuwickeln, wo sie in die EU eingereist seien (dazu aber sp\u00e4ter mehr). Aber nicht nur am Asylgesetz wurde gebastelt, sondern auch am Fremdenrecht (Versch\u00e4rfung der Visumspflicht) und etwa an den Quoten im Ausl\u00e4nderbesch\u00e4ftigungsgesetz (AuslbG).<\/p>\n\n\n\n<p>Positiv ist zu erw\u00e4hnen, dass mit dem AsylG 91 erstmals Dolmetscher*innen im Asylverfahren genannt und als Notwendigkeit angesehen wurden. Eine Beratung von Asylwerbenden wurde ebenso aufgenommen. In den Folgejahren und Jahrzehnten war diese Form der institutionalisierten Beratung immer wieder Zankapfel zwischen der Beh\u00f6rde und NGOs und Helfergruppen. H\u00e4ufigster Vorwurf von Seiten des BMI war, konnte diese Form m\u00f6glichst frei von beh\u00f6rdlicher Aufsicht erfolgen, so w\u00fcrden sich damit die Asylantr\u00e4ge und somit die Belastung der Beh\u00f6rden erh\u00f6hen. Sp\u00e4ter wurde der offiziellen Beratung auch eine neue Dynamik hinzugef\u00fcgt, in dem darin auch die R\u00fcckkehrberatung aufgenommen wurde und im Zuge der weiteren Reformen und Novellen des AsylG immer st\u00e4rkere Bedeutung erlangte. (Im letzten Teil des Kapitels mehr dazu).<\/p>\n\n\n\n<p>Kurzfristig erf\u00fcllte die Reform des Asylgesetzes auch den Zweck, den der Gesetzgeber damit vorhatte, n\u00e4mlich die Zahlen zu senken. Die Zahl der Asylwerbenden sank vom Jahr 1991&nbsp; 27.000 auf ca. 5.000 im Jahr 1993. Diese Reduzierung wurde als Erfolg gewertet, obwohl die Weltlage insgesamt in Bezug auf Fl\u00fcchtlinge sich nicht verbessert hatte, die Konfliktherde (etwa damals Sri Lanka oder die Nahe Ostregion) waren ja nicht aus der Welt geschafft. Der vermeintliche und fragw\u00fcrdige Erfolg der Asylantragszahlensenkungen sollte auch nicht lange anhalten, denn schon dr\u00e4ute der n\u00e4chste gro\u00dfe Konflikt in einen Krieg zu enden und das direkt an unseren Grenzen, der Zerfall Jugoslawiens.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vollst\u00e4ndigkeit halber sei noch erw\u00e4hnt, dass 1992 auch noch das Fremdengesetz (FrG), das die alten Gesetze Fremdenpolizeigesetz und Passgesetz ersetzte und ein neu geschaffenes Aufenthaltsgesetz (AufG) in Kraft getreten war. Gem\u00e4\u00df der Vorstellung, man k\u00f6nne Asyl und Migration sauber trennen und das Asylgesetz ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Fl\u00fcchtlingen anwenden und auf der anderen Seite eine \u201eSchiene\u201c entwickeln, in der legale Migration erfolgen k\u00f6nne, ohne in das Asylgesetz abwandern zu lassen und\/oder durch illegale Migration ins Land zu kommen, wurde das Aufenthaltsgesetz geschaffen. Das Gesetz hatte jedoch genau das Gegenteil zur Folge. Durch die Neuregelungen war es viel schwerer, einen legalen Aufenthalt in \u00d6sterreich zu begr\u00fcnden. (siehe auch G\u00e4chter, 1999, S.4)<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref1\">[9]<\/a> <em>Davy<\/em>, Ulrike: Die Neuordnung des \u00f6sterreichischen Asylrechts, in: ZAR (13. Jahrgang) (1993) 71.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"aligncenter size-large is-resized\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/P1000745-683x1024.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-1576\" width=\"296\" height=\"443\" srcset=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/P1000745-683x1024.jpg 683w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/P1000745-200x300.jpg 200w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/P1000745-768x1152.jpg 768w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/P1000745-1024x1536.jpg 1024w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/P1000745-1365x2048.jpg 1365w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/P1000745-750x1125.jpg 750w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/P1000745-scaled.jpg 1707w\" sizes=\"(max-width: 296px) 100vw, 296px\" \/><\/figure><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Z\u00e4sur: Beitritt zur EG\/EU<\/h4>\n\n\n\n<p>1995 tritt \u00d6sterreich der <strong>Europ\u00e4ischen Union<a href=\"#_ftn1\"><strong>[10]<\/strong><\/a><\/strong> bei. Bereits 1989 \u2013 also im gro\u00dfen Jahr des Umbruches \u2013 schickte die \u00f6sterreichische Bundesregierung den sogenannten \u201eBrief nach Br\u00fcssel\u201c, in dem der damalige Au\u00dfenminister Alois Mock (\u00d6VP)<a href=\"#_ftn2\">[11]<\/a> den Wunsch \u00d6sterreichs \u00e4u\u00dferte, Mitglied der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft (EG) \u2013 sp\u00e4ter Europ\u00e4ischen Union (EU) \u2013 zu werden. Danach begannen die Verhandlungen der verschiedenen Kapitel. Im Juni 1994 wurde der Beitrittsvertrag auf Korfu \u2013 da Griechenland gerade die EU Pr\u00e4sidenschaft inne hatte \u2013 unterzeichnet. Unmittelbar davor \u2013 am 12. Juni \u2013 kam es in \u00d6sterreich zu einer Volksabstimmung, bei der 66,6 % f\u00fcr den Beitritt stimmten<a href=\"#_ftn3\">[12]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Beitritt zur EU\/EG ist wohl nach 1955 einer der gro\u00dfen Ver\u00e4nderungsmomente der \u00f6sterreichischen Politik. Die tats\u00e4chlichen Auswirkungen wurden jedoch erst Jahre sp\u00e4ter bemerkbar, insbesondere in der Asyl und Migrationspolitik. Bereits bevor \u00d6sterreich Mitglied der EG\/EU wurde, besch\u00e4ftigte sich die EG, mit dem Thema der Asylpolitik und der Migration. Durch den Fall der Mauer wurde rasch deutlich, dass Migration in den verschiedensten Formen ein Thema f\u00fcr den Europ\u00e4ischen Raum werden w\u00fcrde. Daher begannen schon in den fr\u00fchen 1990er die ersten intergovermentalen Arbeitsgruppen zu tagen, um ein Migrationsregime zu entwickeln. Das Thema wurde jedoch nicht unter dem Fokus der Arbeitsmarkt-, Sozial- oder Menschenrechtspolitik entworfen, sondern als inneres Sicherheitsthema verstanden. Dementsprechend waren auch die Innenminister der jeweilig beteiligten L\u00e4ndern zentrale Anlaufstellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Permanente Versch\u00e4rfungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In diesen knapp 30 Jahren hat sich das Asylgesetz und \u2013verfahren selbst zu einem einzigen H\u00fcrdenlauf entwickelt, in dem die politische Abwehr und Ablehnung in legistische Formen gegossen worden ist. Nahezu jede\/r Innenminister\/in<a href=\"#_ftn1\">[13]<\/a> bastelte an neuen Versch\u00e4rfungen des Asylgesetzes herum. Der juristische Ort der Sicherheit und Aufnahme wurde St\u00fcck f\u00fcr St\u00fcck kleiner gemacht und die H\u00fcrden, in \u00d6sterreich Asyl zu erhalten, immer h\u00f6her. Die vielen Novellen und Neuordnungen des Asylgesetzes legen Zeugnis dar\u00fcber ab, dass das \u00f6sterreichische Asylgesetz zu einem Instrumentarium der Abwehr wurde, in dem kleine und gro\u00dfe Versch\u00e4rfungen eingef\u00fchrt wurden (Zugangsbeschr\u00e4nkungen, Mitwirkungspflichten, Fristsetzungen, Einschr\u00e4nkung der Rechtsinstanzen udglm.) Gleichzeitig entwickelte sich auch die Beh\u00f6rdenstruktur. Die Instanzen wurden unabh\u00e4ngiger (siehe auch Forum Asyl, 2006).<\/p>\n\n\n\n<p>1996\u2013\u00b497 wird bereits wieder eine gro\u00dfe Gesetzesreform im Asyl und Migrationswesen \u00f6ffentlich angek\u00fcndigt und schlie\u00dflich vom Parlament beschlossen. Die Diskussion wird von einer erstarkenden FP\u00d6<a href=\"#_ftn1\">[14]<\/a> mit J\u00f6rg Haider<a href=\"#_ftn2\">[15]<\/a> einerseits dominiert, einer gro\u00dfen Regierungskoalition unter dem Vorsitz, von Viktor Klima<a href=\"#_ftn3\">[16]<\/a>, der Anfang 1997 Franz Vranitziky (beide SP\u00d6)<a href=\"#_ftn4\">[17]<\/a> folgte und Wolfgang Sch\u00fcssel (\u00d6VP)<a href=\"#_ftn5\">[18]<\/a> als Vizekanzler, die zwar gegen die FP\u00d6 \u00f6ffentlich auftrat, aber im wesentlichen und in abgeschw\u00e4chter Form der FP\u00d6 \u2013 insbesondere ihren Argumenten \u2013 folgte und daher Gesetzesvorschl\u00e4ge heraus kamen, die immer restriktiver wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Andererseits war die Phase der Regierungsarbeit von heftigen Attacken der Kronen Zeitung und der FP\u00d6 gegen den damaligen Innenminister Caspar Einem<a href=\"#_ftn6\">[19]<\/a> gekennzeichnet. Einem war als Innenminister f\u00fcr die neuen Asyl- und Aufenthaltsgesetze verantwortlich und strebte in den Entw\u00fcrfen an, eine eher liberalere Haltung einzubringen, was nicht nur die FP\u00d6 und gro\u00dfe Teile der \u00d6VP auf den Plan gegen diese Vorhaben brachte, sondern auch vielen in der SP\u00d6 nicht gefiel. Es gelangten Vorw\u00fcrfe an die \u00d6ffentlichkeit, die letztlich seine Position als Verhandler und Innenminister schw\u00e4chten, sodass er 1997 das Ressort wechselte und Wissenschaft und Verkehr \u00fcbernahm. Einem \u2013 so der Vorwurf \u2013 hatte dem als linksradikales Medium eingesch\u00e4tzten \u201eTatblatt\u201c zwei Mal Spenden zu kommen lassen und es tauchte ein Video auf, in dem er sich mit dem mutma\u00dflichen Attent\u00e4ter von Ebergassing<a href=\"#_ftn7\">[20]<\/a> bei einem Strassenfest unterhielt.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese 1997er Novelle umfasste nicht nur das Asylgesetz, sondern auch das alte Fremdenpolizeigesetz und ein neues Niederlassungsgesetz. 1997 fielen auch die Grenzen innerhalb der EG(EU) und die \u00d6sterreichische Ostgrenze wurde zur EU-Au\u00dfengrenze (Siehe auch Langthaler\/Trauner, 2009, S. 41 ff).<\/p>\n\n\n\n<p>Die wichtigsten Einschr\u00e4nkungen und Versch\u00e4rfungen waren ein enger definiertes Einreiserecht. Asylwerbende kamen kaum noch in den Genuss einer vorl\u00e4ufigen Aufenthaltsberechtigung, fremdenpolizeiliche Ma\u00dfnahmen konnten bereits w\u00e4hrend des Asyverfahrens ergriffen werden, ein beschleunigtes Verfahren wurde vorangetrieben (siehe Fassmann\/Fenzl, 2003, S. 286). &nbsp;Die Tendenz war 1992 schon klar ersichtlich und wurde und wird bis heute weiter betrieben. M\u00f6glichst viele Asylverfahren sollten gar nicht in den Verfahrensstatus gelangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Juristische Spitzfindigkeiten und konkrete Abwehrma\u00dfnahmen wurden daher immer wieder neu erfunden und gefunden: Abwehr an der Grenze durch R\u00fcckschiebungen, Verwehrung des Zutritts ins Bundesgebiet, der Stellung eines Asylantrages, Drittstaatensicherheit, Pr\u00fcfung durch Vorverfahren, Einf\u00fchrung von Schnellverfahren und schlie\u00dflich auch die Dublin Abkommen. In den lezten Jahren, insbesondere nach der gro\u00dfen Fl\u00fcchtlingsbewegung 2015 \u2013 2016 wurden die Verfahren und der Aufenthalt zunehmend nach Au\u00dfen verlagert; also etwa durch die Vereinbarung mit der T\u00fcrkei und den Aufnahmelagern in Griechenland. Dies wird in einem sp\u00e4terern Teil noch genauer analysiert.<\/p>\n\n\n\n<p>2005 wurde das Asylgesetz wiederum ge\u00e4ndert. Unter anderem kam die Notwendigkeit einer Reform durch die Aufhebung von Bestimmungen des Asylgesetz 2003 duch den Verfassungsgerichtshof zustande. Mit dem Asylgesetz wurden auch gleich das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Grundversorgungsgesetz 2002 und das Fremdengesetz ge\u00e4ndert; mit einem Wort wieder eine gro\u00dfe Reform der Fremdenrechte auf Schiene gebracht. Damit war es aber nicht zu Ende mit der Reformwut. Es folgten fast j\u00e4hrlich kleinere Novellen und \u00c4nderungen. Eine gr\u00f6\u00dfere erfolgte \u2013 wie schon kurz erw\u00e4hnt \u2013 2012.<\/p>\n\n\n\n<p>Heftige Kritik an dieser F\u00fclle von Gesetzes\u00e4nderungen und Dauernovellierungen wird nicht nur von NGOs und Menschenrechtsorganisationen (siehe Agenda Asyl 2012) ge\u00e4u\u00dfert, sondern auch aus dem Beh\u00f6rdenapparat selbst und von Jurist*innen, die mit den Gesetzen t\u00e4glich zu tun haben. Es sei unm\u00f6glich, so der Tenor, im Dickicht der Verfahren und der verschiedenen Gesetze \u00dcberblick zu behalten (siehe \u00d6RAK 2016, S. 16). Trotz dieser Entwicklung und der Kritik daran, hat sich an dem Stakkato der Novellierungen nichts ge\u00e4ndert. 2012, 2014, 2016, 2017 und 2018 wurde das Asylgesetz bereits wieder ge\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit diesen Novellierungen gingen etwa auch der Anstieg der sogenannten Liste der \u201eSicheren Herkunftsstaaten\u201c einher. Die europ\u00e4ischen Staaten entwickelten Kriterien wonach Asylantr\u00e4ge, von Personen, die aus den jeweils genannten Staaten kommen, wenig bis gar keine Aussicht auf positive Erledigung haben. Damit verbunden war, dass Antr\u00e4ge von Personen aus diesen Staaten beschleunigt behandelt werden k\u00f6nnen und die R\u00fcckf\u00fchrung\/Abschiebung dadurch auch schneller vonstatten ging. Die sichere Herkunftssstaatenliste ist von Land zu Land verschieden. Man ist aber bem\u00fcht, diese zu harmonisieren (siehe auch Europ\u00e4ische Kommission 2016).<\/p>\n\n\n\n<p>Wir verirren uns im Beh\u00f6rdendschungel in \u00d6sterreich. Die 1997er Gesetzesregelung beinhaltete einen positiven Aspekt. Es wurde der Unabh\u00e4ngige Bundesasylasenat (UBAS) geschaffen, erstmals in der Asylpolitik \u00d6sterreichs gab es damit eine weisungsfreie jedoch nicht unabh\u00e4ngige zweite Instanz.<a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftn1\">[21]<\/a><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref1\">[10]<\/a> Damals hie\u00df die Europ\u00e4ische Union (EU) noch Europ\u00e4ische Gemeinschaft (EG)<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref2\">[11]<\/a> https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Alois_Mock<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref3\">[12]<\/a> https:\/\/www.parlament.gv.at\/PERK\/PE\/OEINEU\/EUBeitrittOE\/index.shtml<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref1\">[13]<\/a> https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Liste_der_%C3%B6sterreichischen_Innenminister<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref1\">[14]<\/a> https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Freiheitliche_Partei_%C3%96sterreichs<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref2\">[15]<\/a> https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/J%C3%B6rg_Haider<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref3\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">[16]<\/a> https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Viktor_Klima<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref4\">[17]<\/a> https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Franz_Vranitzky<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref5\">[18]<\/a> https:\/\/www.geschichtewiki.wien.gv.at\/Wolfgang_Sch%C3%BCssel<\/p>\n\n\n\n<p> <a href=\"#_ftnref6\">[19]<\/a> https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Caspar_Einem <\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref7\">[20]<\/a> https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Anschlag_von_Ebergassing<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref1\">[21]<\/a> https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Unabh%C3%A4ngiger_Bundesasylsenat<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>St\u00e4ndig neue Beh\u00f6rden<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Diese beiden Instanzen Bundesasylamt, 1. Instanz und Bundesasylsenat, 2. Instanz fungierten bis 2008. Dann wurde der Bundesasylsenat vom Asylgerichtshof, zweite Instanz abgel\u00f6st. Dieser fungierte jedoch nur bis 2013. Im Zuge der Bundesverwaltungsreform gliederte man die zweite Instanz im Asylverfahren in das Bundesverwaltungsgericht ein. (Siehe auch UNHCR 2013) Alleine an dieser Aufz\u00e4hlung k\u00f6nnen Sie schon erkennen, wie rasch und kurzfristig im Bereich Asyl von der Politik agiert wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Was dies f\u00fcr die Verfahren selbst und die Antragsteller bedeutete, l\u00e4sst sich daran erkennen, dass selbst Bescheidverantwortliche der Beh\u00f6rde sich oft nicht mehr auskannten. Schlie\u00dflich mussten ja jeweils f\u00fcr die neuen Gesetze neue \u00dcbergangsfristen beschlossen werden, die Akten und Unterlagen der alten Beh\u00f6rde mussten zur neuen Beh\u00f6rden und den teilweise neuen Mitarbeiter*innen transferiert werden, eine neue Einarbeitungsphase begann. Manche Asylf\u00e4lle gerieten so in die M\u00fchlen der praktischen Umsetzung und dauerten mitunter Jahre; Einzelf\u00e4lle sogar Jahrzehnte. Und es passierte nicht einmal, dass der Akt \u00fcberhaupt verloren ging.<\/p>\n\n\n\n<p>Soviel kann gesagt werden, ohne in einen Kristallkugel blicken zu m\u00fcssen. Das Asylspiel wird weiter gehen. Es werden weitere Novellen und Reformen folgen. Durch die aktuelle Corona Pandemie ist das Thema ein wenig aus dem Fokus verdr\u00e4ngt, jedoch ist abzusehen, dass steigende Fl\u00fcchtlingszahlen nach EU-Europa die Debatte nach neuerlichen Versch\u00e4rfungen wieder anheizen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Allein an der F\u00fclle der Novellen und \u00c4nderungen sieht man, dass Asylrecht weniger ein humanit\u00e4res-menschenrechtliches Feld ist, sondern viel mehr ein heftig umk\u00e4mpftes innenpolitisches Pflaster geworden ist. Nahezu jede\/r neue Innenminister*in hat auch im Bereich Fremdenrecht-Asylrecht neue Regelungen eingef\u00fchrt. Die Folge ist nicht nur ein von Novelle zu Novelle restriktiveres Abwehrverhalten der Beh\u00f6rden gegen\u00fcber Fl\u00fcchtlingen, sondern auch ein schier un\u00fcbersichtliches Beh\u00f6rden-, Verfahrens- und Administrations-Wirrwar, dass dazu f\u00fchrte, das Verfahren nicht nur \u00fcberwiegend negativ beurteilt, sondern auch jahrelang dauern. (siehe G\u00f6tzelmann 2010)<\/p>\n\n\n\n<p>Mit steigenden Asylwerber*innenzahlen sinken gleichzeitig mit den Versch\u00e4rfungen auch immer wieder die Anerkennungsquoten \u2013 Auswirkungen der restriktiven Gesetzes-versch\u00e4rfungen. Dass das Asylverfahren an sich jedoch kein neutrales, objektives rechtsstaatliches Verfahren darstellt, sondern immer auch unter dem Einflu\u00df der Innen- und Au\u00dfenpolitik steht, l\u00e4sst sich an h\u00f6chst unterschiedlichen Phasen der Anerkennung von bestimmten Fl\u00fcchtlingsgruppen ablesen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Faktenbefreites Handeln<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Generell kann man seit 1989 sagen, dass die Chancen der Fl\u00fcchtlinge sinken, sobald mehr von ihnen aus einem Land kommen. Immer wenn der \u201eFl\u00fcchtlingsstrom\u201c (auch eine h\u00e4ufig gebrauchte Metapher) steigt, werden die Restriktionen gr\u00f6\u00dfer und die Abwehrma\u00dfnahmen sch\u00e4rfer. Dieser Prozess kippt erst dann, wenn innerhalb k\u00fcrzester Zeit viele Fl\u00fcchtlinge das Land erreichen, wie dies etwa im Zerfall Jugoslawiens der Fall war oder im Jahr 2015. Dann werden die offiziellen Wege ausser Kraft gesetzt und es etabliert sich ein Hilfsregime, das zumeist von zivigesellschaftlichen Gruppen, Hilfsorganisationen und NGOs in Gang gesetzt wird. Die Politik, die auf diese Situation nicht vorbereitet ist, folgt z\u00f6gerlich und \u00fcbernimmt schlie\u00dflich das Kommando, oft auch mithilfe des Bundesheeres und der Katastrophen erprobten Hilfsorganisationen.<\/p>\n\n\n\n<p>Steigende Fl\u00fcchtlingszahlen sollten hingegen eher als Indikator gesehen werden, dass sich die menschenrechtliche Situation in der jeweiligen Konfliktzone drastisch verschlechtert. In einem Wahrnehmungsbericht von 2006 (siehe auch Forum Asyl, 2006) wird dargelegt, dass es sich bei der Asylanerkennung in \u00d6sterreich vielfach um nicht nachvollziehbare Umst\u00e4nde und rechtsstaatliche Zuf\u00e4lle handelt, ob die Zuerkennung erfolgt oder nicht. Die niedrigen Anerkennungszahlen sagen daher wenig \u00fcber den tats\u00e4chlichen Asylgrund aus, so wird vielmehr vermutet, dass es sich um eines insgeheimes quantitatives Steuerungsinstrument handle (siehe G\u00e4chter 2012, S. 44), da die Zahlen Jahr f\u00fcr Jahr in etwa gleich gro\u00df sind<a href=\"#_ftn1\">[22]<\/a>. Daran hat sich im wesentlichen \u2013 trotz aller Reformen und Versprechungen der Regierungen, dass ab jetzt alle besser werden w\u00fcrde \u2013 nichts ge\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n<p>Viele Male wurde darauf hingeweisen, Untersuchungen vorgenommen und Beweise erbracht, die Qualit\u00e4t und Dauer der Asylbescheide blieben \u00fcber die Jahrzehnte hinweg ein Dauerstreitthema<a href=\"#_ftn2\">[23]<\/a>; sowie etwa im Jahre 2018 in dem Christoph Riedl, Experte f\u00fcr Asyl, Migration und Menschenrechte der evangelischen Diakonie dem Bundesamt f\u00fcr Fremdenwesen&nbsp; und Asyl (BFA) vorgeworfen hatte, das deren Bescheide haarstr\u00e4ubend und schlecht seien, au\u00dferdem zu 42,4 Prozent der negativen Bescheide in zweiter Instanz aufgehoben wurden. Der Streit wurde schlie\u00dflich sogar auf der Ebene des Gerichtes mit gegenseitigen Anzeigen weiter gef\u00fchrt, jedoch dann vom Gericht eingestellt<a href=\"#_ftn3\">[24]<\/a>. Faktum ist jedoch, dass die Geschichte de Asylbeh\u00f6rden, wie auch ich immer sie umstrukturiert und -benannt wurden, den Mangel der schlechten und lang dauernden Verfahren nie ausr\u00e4umen konnte.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was kann der Status \u201eFl\u00fcchtling sein\u201c?<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Machen wir kurz noch einen Schritt zur\u00fcck auf die Grundlagen der GFK. Der Status Fl\u00fcchtling oder \u201eAnerkannt im Sinne der GFK\u201c priviligiert die Personen, in vielerlei Hinsicht. Wenn die Person Schutz vor Verfolgung erhalten hat, so erh\u00e4lt sie mit der Anerkennung ein Aufenthaltsrecht. Im Zuge der vorhin beschriebenen Einschr\u00e4nkungen wurde dies dahingehend ver\u00e4ndert, dass nach 5 Jahren Aufenthalt ein Daueraufenthaltstitel beansprucht werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit verbunden ist auch eine Bevorzugung gegen\u00fcber anderen Gruppen, bei der Zuerkennung der Staatsb\u00fcrgerschaft. Fr\u00fcher waren das 4 Jahre, mittlerweile kann eine Staatsb\u00fcrgerschaft nach 10 Jahren beantragt werden, unter besonders ber\u00fccksichtigungsw\u00fcrdigen Gr\u00fcnden bereits nach 6 Jahren (besondere Integrationsleistungen). <\/p>\n\n\n\n<p>Im Gegensatz zum Status des Asylwerbenden haben Fl\u00fcchtlinge freien Zugang zum Arbeitsmarkt und damit auch zu Kursma\u00dfnahmen zur Aus- und Weiterbildungsma\u00dfnahmen, sind krankenversichert und haben Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld, wenn sie den Anspruch erworben haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Fl\u00fcchtlinge haben Anspruch auf ein Reisedokument (Konventionspass) und k\u00f6nnen damit andere L\u00e4nder bereisen, was ja als Asylwerbender nicht erlaubt bzw. nur unter strikten beh\u00f6rdlichen Auflagen (Antragtellung, Auflagen, Visa) m\u00f6glich ist. Was Fl\u00fcchtlinge jedoch nicht d\u00fcrfen, ist der Besuch der Heimat. Da der Fl\u00fcchtling Schutz vor Verfolgung im neuen Land erhalten hat, wird der Besuch der alten Heimat als Aufgabe des Schutzstatus bzw. als Beweis f\u00fcr unrichtige Angaben im Asylverfahren verstanden und kann zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Asylstatus durch beh\u00f6rdlichen Antrag f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>All diese Privilegien gegen\u00fcber anderen \u201eAusl\u00e4ndergruppen\u201c<a href=\"#_ftn1\">[25]<\/a> werden nur dann schlagend, wenn sie sich an die Gesetze halten, sich keines strafrechtlich relevanten Verhaltens schuldig machten, ihrer Verpflichtung zur Integration, mittlerweile durch eine \u201eIntegrationsvereinbarung\u201c<a href=\"#_ftn2\">[26]<\/a> sogar schriftlich besiegelt, nachkommen und Deutsch lernen.<\/p>\n\n\n\n<p>In den letzten Jahren gab es auch in diesem Bereich Versch\u00e4rfungen. So wurde das Mittel der von Amts wegen beantragten Aberkennung des Fl\u00fcchtlingsstatus immer \u00f6fter angewandt, weil die Beh\u00f6rde ewas davon ausgeht, dass der Schutzstatus nicht mehr gegeben ist (etwa weil im Ursprungsland sich die Lage verbessert habe) oder der Fl\u00fcchtling einen Ausschlu\u00dfgrund gesetzt habe, etwa wenn er sich wieder unter den Schutz des Heimatlandes gestellt hat<a href=\"#_ftn3\">[27]<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref1\">[22]<\/a> Die Ereignisse 2015-2016 sind darin nicht enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref2\">[23]<\/a> https:\/\/kurier.at\/chronik\/oesterreich\/asylbescheide-wuerfeln-waere-richtiger\/400021009<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref3\">[24]<\/a> https:\/\/kurier.at\/politik\/inland\/wenn-ministerien-ihre-kritiker-klagen\/400345417<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref1\">[25]<\/a> Im Ausl\u00e4nderbesch\u00e4ftigungsgesetz (AuslbG) sind etwa Ausl\u00e4ndergruppen definiert und einer Hierarchieordnung (im Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmakt unterworfen.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref2\">[26]<\/a> Seit 2017 gibt es auch ein Integrationsgesetz. https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=20009891<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref3\">[27]<\/a> https:\/\/www.oesterreich.gv.at\/themen\/leben_in_oesterreich\/asyl\/Seite.3210001.html<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"aligncenter size-large is-resized\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/P1000989-2-1024x683.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-1581\" width=\"318\" height=\"212\" srcset=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/P1000989-2-1024x683.jpg 1024w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/P1000989-2-300x200.jpg 300w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/P1000989-2-768x512.jpg 768w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/P1000989-2-750x500.jpg 750w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/P1000989-2.jpg 1275w\" sizes=\"(max-width: 318px) 100vw, 318px\" \/><\/figure><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Subsidi\u00e4rer Schutz<\/h4>\n\n\n\n<p>Subsidi\u00e4rer Schutz wird oft salopp auch als das \u201ekleine Asyl\u201c genannt und entstand aus den De-Facto Aktionen in den 1990er Jahren, die angesichts des Zerfalls von Ex-Jugoslawien eingerichtet worden ist (siehe auch Gulis, Krieg vor der Haust\u00fcre Teil 3, Abschnitt 3). Es ist so geregelt, dass Fluchtgr\u00fcnde, wie sie in der GFK definiert sind, nicht gegeben sind, daher kein Asyl anzuerkennen ist. Die objektive Lage im Heimatland wird jedoch als so bedenklich (Sicherheit, gesundheitliche Versorgung u.a.) angesehen, dass eine R\u00fcckkehr nicht m\u00f6glich erscheint, da bei etwaiger R\u00fcckkehr eine Verfolgung bzw. Gefahr von Leib und Leben nicht auszuschliessen ist. Der subsidi\u00e4re Schutz wird jeweils f\u00fcr ein Jahr erteilt und kann dann jeweils um zwei Jahre verl\u00e4ngert werden (siehe auch UNHCR 2015).<\/p>\n\n\n\n<p>Der subsidi\u00e4re Schutz wurde in den letzten Jahren h\u00e4ufig ausgesprochen und ist eng mit der EU-Ebene verbunden, auf die der Subsidi\u00e4re Schutz auch in den verschiedenen Richtlinien und Empfehlungen Eingang gefunden hat. So wurden einige Schritte gesetzt, die zur Verbesserung der Rechtsstellung Subsidi\u00e4r Schutzberechtigter f\u00fchrten, wobei vor allem die mit 1.1.2014 in Kraft getretene Novellierung des Asyl- und Fremdenrechtes dazu beigetragen hat, mit der es u.a. zur Umsetzung der Neufassung der EU-Statusrichtlinien im nationalen Recht kam, wie der UNHCR in einer Studie aus dem Jahr 2015 konstatiert (siehe auch UNHCR 2015, S. 16).<\/p>\n\n\n\n<p>Positiv daran ist, dass ein flexibleres System des Schutzstatus eingef\u00fchrt worden ist. Die Praxis zeigt, das ja tats\u00e4chlich der Wunsch nach R\u00fcckkehr, wenn sich die Lage im Heimatland beruhigt hat, gro\u00df ist und dieser durch die Beendigung des zeitweiligen Schutzes relativ einfach Folge geleistet werden kann. Auf der Kehrseite steht nat\u00fcrlich, dass damit der relativ privilegierte Status des Fl\u00fcchtlinge mit dem subsidi\u00e4ren Rgelen ausgeh\u00f6hlt wurde und deutlich geringer ausf\u00e4llt, was zu mitunter recht prek\u00e4ren Lebensverh\u00e4ltnissen f\u00fchren kann.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<p>Insbesondere wenn der Status mehrere Jahre andauert (er kann mit Verl\u00e4ngerungen bis zu f\u00fcnf Jahre dauern). Eine weitere Kehrseite ist, dass die Beh\u00f6rde es sich im Asylverfahren relativ einfach machen kann und recht pauschal bestimmte Fl\u00fcchtlingsgruppen aus bestimmten L\u00e4ndern vom vollen Asyl \u2013 Schutz fern halten kann, was der Intention des subsidi\u00e4ren Status entgegen spricht. Dies erfolgt etwa h\u00e4ufig mit Afghanistan (siehe auch ACCORD 2016), der russischen F\u00f6deration\/Tschetschenien, Irak, aber auch Syrien. Obwohl regelm\u00e4\u00dfig die Situation in Afghanistan beurteilt wurde und wenig Aussichten auf Besserung bestanden; umso mehr hat sich dies bewahrheitet im Sommer 2021, als der Truppenabzug der USA zu einer Macht\u00fcbernahme der Taliban<a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftn1\">[28]<\/a> f\u00fchrte. Bis zuletzt wurde versucht Afghan*innen zur\u00fcckzuschieben, was dem Refoulement Gebot widersprach und der Subsidi\u00e4re Schutz wurde weiter aufrecht erhalten, obwohl eine Heimkehr mittlerweile auf Jahr hinweg wieder aussichtslos erscheint.<\/p>\n\n\n\n<p>Insgesamt sind Subsidi\u00e4r Schutzberechtigte anerkannten Fl\u00fcchtlingen deutlich schlechter gestellt, wie aus der grafischen Gegen\u00fcberstellung ersichtlich wird. Insbesondere durch die Einschr\u00e4nkungen im sozio\u00f6konomschen Bereich etwa durch Beschr\u00e4nkungen am Arbeitsmarkt und beim Bezug von Sozialleistungen ist die Situation von Subsid\u00e4ren Personen und Familien oft bedrohlich. Erst unl\u00e4ngst hat der UNHCR auf die Situation der Personengruppe aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass in der Corona Pandemie vermehrt Armut auftritt und man m\u00f6ge doch die Gruppe aufenthalts- und sozialrechtlich mit den Fl\u00fcchtlingen gleich setzen.<a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftn1\">[29]<\/a> Der Appell ist ziemlich ohne Reaktion verhallt.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref1\">[28]<\/a> https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Vormarsch_der_Taliban_in_Afghanistan_2021<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref1\">[29]<\/a> https:\/\/www.unhcr.org\/dach\/at\/55779-covid-19-verscharft-prekare-situation-von-subsidiar-schutzberechtigten-familien-in-osterreich.html<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Gegen\u00fcberstellung der Rechte von Fl\u00fcchtlingen und Subsidi\u00e4r Schutzberechtigten in \u00d6sterreich<\/strong><\/h4>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img decoding=\"async\" width=\"432\" height=\"483\" src=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/asyl-vs-subsidiaer.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-1584\" srcset=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/asyl-vs-subsidiaer.png 432w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/asyl-vs-subsidiaer-268x300.png 268w\" sizes=\"(max-width: 432px) 100vw, 432px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"436\" height=\"504\" src=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/asyl-vs-subsidiaer-2.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-1585\" srcset=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/asyl-vs-subsidiaer-2.png 436w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/asyl-vs-subsidiaer-2-260x300.png 260w\" sizes=\"(max-width: 436px) 100vw, 436px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>[30] Der Studie: \u201eSubsidi\u00e4re Schutzberechtigte in \u00d6sterreich\u201c des UNHCR \u00d6sterreich, Februar 2015, entnommen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Non Refoulement<\/h4>\n\n\n\n<p>Das Non-Refoulement-Prinzip (Nicht-Auslieferung) verbietet die Ausweisung, Auslieferung oder Zur\u00fcckschiebung von Personen, wenn die Annahme besteht, dass ihnen im Zielland Folter, unmenschliche Behandlung bzw. schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Es handelt sich um einen v\u00f6lkerrechtlichen Grundsatz, der u.a. Bestandteil der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention ist.<a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftn1\">[31]<\/a>Das Non Refoulemen Prinzip ist gleich mehrfach in den Menschenrechtspakten verankert, etwa im Art. 3 der Antifolterkonvention oder im Art.33 \u201eVerbot der Ausweisung und Zur\u00fcckweisung\u201c der GFK. Das V\u00f6lkerrecht versucht hier diejenigen zu sch\u00fctzen, also insbesondere Asylwerber*innen, die den Asylstatus nicht erlangt haben, jedoch dennoch in Gefahr einer unmenschlichen Behandlung in ihrem Herkunftsland sind, wenn sie zur\u00fcck geschickt werden. Denn auch das V\u00f6lkerrecht und die Staatengemeinde hat mittlerweile anerkannt, dass es viele weitere Gr\u00fcnde gibt, als die GFK dies definiert, um zu fl\u00fcchten. Dies ist insbesondere auch durch die weiteren Asylkonventionen (Lateinamerikanische und afrikanische etwa) manifestiert, die einen weiteren Begriffsbogen von Verfolgung ausgelegt haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleichzeitig ist es jedoch ein Prinzip\/Gebot, das in der Praxis am meisten Widerspruch und Unverst\u00e4ndnis hervor ruft. Denn es gilt eben auch f\u00fcr Menschen, die weder Fl\u00fcchtling noch Migrant*innen sind und die sich unter Umst\u00e4nden schwerer Straftaten im Aufnahmeland schuldig gemacht haben. Was bei der Beurteilung vor allem z\u00e4hlt ist, ob die Person bei einer R\u00fcckkehr ins Ursprungsland Gefahr l\u00e4uft, einer unmenschlichen Behandlung (Folter) oder anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen unterzogen zu werden. Das Folterverbot ist eben auch ein absolutes und daher nicht relativ und etwa von der Tat, warum jemand abgeschoben werden soll, abh\u00e4ngig. Man kann also nicht eine Person, die nachweislich kriminell ist, deswegen leichter der Folter aussetzen, als jemandem, der unbescholten ist. Als Beispiel sei hier genannt; wenn ein Drogendealer hier in \u00d6sterreich deswegen in Haft ist und verurteilt wurde, in seinem Heimatland etwa Malaysia oder Indonesien jedoch die Todesstrafe auf das Delikt seht, so kann er aufgrund des Non Refoulement Gebots nicht abgeschoben werden (siehe Hofmann 1999).<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Unbegleitete minderj\u00e4hige Fl\u00fcchtlingen (UMF)<\/h4>\n\n\n\n<p>Die steigende Zahl von <strong>unbegleiteten minderj\u00e4higen Fl\u00fcchtlingen (UMF)<\/strong> hatte in ganz Europa zu besonderen Ma\u00dfnahmen f\u00fcr diese spezielle Gruppe gef\u00fchrt und es entstand eine eigene Versorgungsstruktur, die dem besonderen Schutzbed\u00fcrfnis von Minderj\u00e4hrigen Rechnung tragen soll (siehe auch SCEP, 2006). In den 1990er ist das Ph\u00e4nomen der UMFs bereits in anderen L\u00e4ndern aufgetaucht, in \u00d6sterreich erst in den 2000er Jahren. Der Staat stellt prinzipiell spezielle, den Bed\u00fcrfnissen der Jugendlichen gerechte, Einrichtungen zur Verf\u00fcgung, um sie ad\u00e4quat zu versorgen. Oft dauert es aber recht lange, bis die Jugendliche in eine derartige Einrichtung zugewiesen werden. So lange leben sie entweder in Traiskirchen oder in einer normalen Fl\u00fcchtlingspension. Die Standards der Einrichtungen sind sehr unterschiedlich und bei weitem nicht immer jugendgerecht (siehe auch Fronek\/Rothkappel, 2013). Mit den UMFs kommt auch die Jugendwohlfahrt ins Spiel, die oft mit der gesetzlichen Vormundschaft beauftragt ist. Auch hier kam es in der Vergangenheit immer wieder zu kritikw\u00fcrdigen Entwicklungen und mangelnder Kompetenz innerhalb der JWF (siehe auch UNHCR, 2014). Aber nicht nur die Grundversorgung steht oft in Kritik auch die mangelnden Entwicklungsm\u00f6glichkeiten, Besch\u00e4ftigung und Ausbildung sind im h\u00f6chsten Ma\u00dfe unzureichend und f\u00fchren unter anderem dazu, dass es zu bedenklichen desintegrativen Entwicklungen bei UMFs kommt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a><span class=\"has-inline-color has-black-color\">Bleiberecht?<\/span><\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>In \u00d6sterreich gibt es kein wirkliches Bleiberecht, sondern lediglich ein humanit\u00e4res Aufenthaltsrecht, das jedoch rechtlich nur schwach abgesichert ist (kein Rechtsanspruch) und vom Staat vergeben werden kann. Der Name r\u00fchrt von einer ziemlich heterogenen und immer wieder ad-hoc entstehenden B\u00fcrger*innenberwegung her. Vorwiegend in kleinen, l\u00e4ndlichen Gemeinden und Kleinst\u00e4dten entstanden, bereits in den 2000er Jahren, die sich gegen Abschiebungen von \u201eintegrierten Ausl\u00e4nder*innen\u201c zur Wehr zu setzen begannen. Sie formulierten gegen\u00fcber der Politik und der \u00d6ffentlichkeit die Schaffung eines Bleiberechtes, als Rechtsanspruch, wenn bestimmte Kriterien \u2013 wie etwa ein mehrj\u00e4hriger Aufenthalt, gewisse Integrationsschritte usw. \u2013 erf\u00fcllt seien.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bleiberechtsdebatte entz\u00fcndet sich an F\u00e4llen von Langzeit-Asylwerber*innen in \u00d6sterreich, die mit ihren Familien in \u00d6sterreich leben und sich aufgrund der langen Dauer des Asylverfahrens und der komplizierten \u00dcberg\u00e4nge von einem Gesetz zum anderen aufenthaltsrechtlich nicht absichern konnten. Dann, wenn nach Jahren des Wartens doch kein Asyl gew\u00e4hrt wurde und damit das Recht hier zu bleiben erlischt, entstehen aufgrund der komplizierten Rechtsmaterie immer wieder sogenannte \u201eH\u00e4rtef\u00e4lle\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Ber\u00fchmt geworden ist in diesem Zusammenhang der \u201eFall Arigona Zogai\u201c<a href=\"#_ftn1\">[32]<\/a>, der die \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit \u00fcber Jahre hinweg auf sich zog und sehr unterschiedliche Positionen hervorbrachte. Die gesamte Geschichte belegt auch die schwierige Rechtsmaterie, die rund um das Asyl und Fremdenrecht in \u00d6sterreich mittlerweile entstanden war (siehe auch Menschenrechtsbeirat, 2014). Dass dies nach wie vor geschieht und eine rechtlich problematische, weil ungel\u00f6ste Materie darstellt, zeigt sich etwa an j\u00fcngsten F\u00e4llen, die in der \u00d6ffentlichkeit thematisiert wurden.<a href=\"#_ftn2\">[33]<\/a><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref1\">[31]<\/a> https:\/\/www.bpb.de\/nachschlagen\/lexika\/270616\/non-refoulement<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref1\">[<\/a>32<a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref1\">]<\/a> Um einen groben \u00dcberblick \u00fcber den Fall Arigona Zogai zu erhalten, sei die Seite: <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Asylfall_Familie_Zogaj\">http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Asylfall_Familie_Zogaj<\/a> empfohlen.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftnref2\">[33]<\/a> Etwa der Fall Tikaev https:\/\/derstandard.at\/2000072541245\/Prominente-gegen-Abschiebung-integrierter-Familie-Tikaev<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Schubhaft f\u00fcr Asylwerber*innen<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Schubhaft ist ein fremdenpolizeiliches Instrument, um die Abschiebung von \u201eFremden\u201c sicherzustellen, wenn etwa die \u00f6ffentliche Ordnung in Gefahr ist oder Fluchtgefahr besteht. Sie wird \u00fcber Personen ausgesprochen, die kein Aufenthaltsrecht (mehr) besitzen und daher in ihre Heimat zur\u00fcck m\u00fcssen<a href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-admin\/post.php?post=1573&amp;action=edit#_ftn1\">[34]<\/a>. Eigentlich stellt die Inhaftnahme keine Haft im strafrechtlichen Sinne dar, sondern ist eine Verwahrung. Dennoch oder gerade deswegen sind die Regelungen f\u00fcr die Schubhaft viel schlechter geregelt, als die U-Haft oder Strafhaft.<\/p>\n\n\n\n<p>In Schubhaft genommen werden einerseits Personen, die illegal nach \u00d6sterreich eingereist sind und kein Asylbegehren vorhanden ist oder dieses von den aufgreifenden Beh\u00f6rden nicht entgegen genommen wurde, wie dies etwa h\u00e4ufig bei einem Aufgriff an der \u201egr\u00fcnen Grenze\u201c vorkommt. Hier dient sie, um ein Untertauchen zu verhindern und die Wiederzur\u00fcckf\u00fchrung zu gew\u00e4hrleisten. Dass in der Schubhaft die Durchsetzung der Rechte wesentlich erschwert ist, wenn man ohne Informationen und Kontakte in Haft sitzt, ist offenkundig.<a href=\"#_ftn2\">[35]<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Daher entstanden in den 1990er Jahren Initiativen von NGOs, die mit Rechtsanw\u00e4lt*innen gemeinsam eine Betreuung der in Haft sitzenden organisierten und feststellen mussten, dass ein relevanter Anteil der H\u00e4ftlinge Asyl begehrten. Zu Beginn war das recht schwierig, da von Seiten der Beh\u00f6rden die Auskunftsfreudigkeit recht d\u00fcrftig war. Schon in den 1990er Jahren schlossen sich verschiedene NGOs zur Kampagne \u201eLicht ins Dunkel der Schubhaft\u201czusammen<a href=\"#_ftn3\">[36]<\/a>, um deutlich zu machen, dass mit dem Rechtsmittel Schubhaft auch Asyl verhindert wird und das in einem Graubereich, in dem die \u00d6ffentlichkeit kaum bis wenig Einblick und Zugang erlangt.<\/p>\n\n\n\n<p>1998 etwa wurde durch die Initiative und Parlamentarier*innen von SP\u00d6, Gr\u00fcnen und Liberalen, die die Initiative unterst\u00fctzten, \u00f6ffentlich, dass in diesem Jahr 773 unbegleitet minderj\u00e4hrige Menschen in Haft sa\u00dfen. Aufgrund dieses Drucks durch die Zivilgesellschaft und die \u00f6ffentliche Wahrnehmung des Problems, wurde die Schubhaftbetreuung institutionalisiert, auf formale Beine gestellt, Vereine, Organisationen mit \u00f6ffentlichen Mitteln gef\u00f6rdert. Was als eindeutiger Erfolg zu werten war, hatte aber auch den Nachteil, das die Regeln (was darf die Organisationen, die in die Schubhaft geht) f\u00fcr die Schubhaftbetreuung immer genauer und damit aber auch enger abgesteckt wurden. Es wurde bald deutlich, dass mit der F\u00f6rderung auch eine Kontrollfunktion verbunden war.<\/p>\n\n\n\n<p>Schlie\u00dflich wurden einerseits nur mehr gro\u00dfe Fl\u00fcchtlingshilfsorganisationen (Caritas, Diakonie) und andererseits eigens daf\u00fcr gegr\u00fcndete Organisationen (Verein Menschenrechte \u00d6sterreich\/VM\u00d6) mit der Schubhaft und R\u00fcckkehrberatung betraut. Die R\u00fcckkehrberatung erlangte in den Jahren immer mehr Bedeutung und wurde von Seiten des BMI forciert. Der Verein Menschenrechte mauserte sich zum \u201ePlatzhirschen\u201c, auch \u2013 und das eine der Kritik von Seiten anderer NGOs und Organisationen<a href=\"#_ftn4\">[37]<\/a> \u2013 deswegen weil der Gr\u00fcnder des VM\u00d6 \u2013 G\u00fcnter Ecker ein allzu nahes Verh\u00e4ltnis zum BMI entwickelte und mit Dumping Preisen, die Zuschl\u00e4ge erhielt, die zu Lasten der Qualit\u00e4t und der Schubh\u00e4ftlinge ging. <\/p>\n\n\n\n<p>Aber neben jenen, die noch vor ihrem Asylverfahren in Schubhaft genommen werden, sitzen zweitens Asylwerber*innen in Schubhaft am Ende ihres Verfahrens, wenn also ihr Verfahren zu keinem positiven Ende gef\u00fchrt hat und kein legaler Aufenthalt mehr besteht. Darunter sind auch Asylwerber*innen, die gerichtlich verurteilt wurden und von der Strafhaft direkt in die Schubhaft \u00fcberstellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Drittens und das ist der weitaus gr\u00f6\u00dfte Anteil von Schubh\u00e4ftlingen, die illegal eingereist sind, um etwa hier in \u00d6sterreich schwarz zu arbeiten, haupts\u00e4chlich Armutsmigrant*innen. Darunter sind sehr viele EU-B\u00fcrger*innen aus Rum\u00e4nien, Slowakei und Bulgarien, sowie aus angrenzenden L\u00e4ndern, wie Serbien, Albanien, Moldawien usw.<\/p>\n\n\n\n<p>Schubhaft sollte immer als letztes Mittel eingesetzt werden, insbesondere bei Minderj\u00e4hrigen also Unterbringung in Wohngemeinschaften oder \u00e4hnlichem. Schubhaft f\u00fcr Asylwerber*innen ist eine seit vielen Jahren auch juristisch umk\u00e4mpfte beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahme. Da die Schubhaft neben den Grundrechtseingriffen, die damit verbunden sind auch ein Instrument, um Asylverfahren zu verhindern ist, wurde die Schubhaftverh\u00e4ngung zu einem asylrelevanten Prozess, der zum Teil zu dramatischen Umst\u00e4nden f\u00fchrte, wie etwa Suizidversuchen und Hungerstreiks in der Schubhaft (Siehe Global Detention Project, 2020)<a href=\"#_ftn5\">[38]<\/a>.&nbsp;&nbsp; <\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref1\">[34]<\/a> \u00a7 76 Fremdenpolizeigesetz (FPG)<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref2\">[35]<\/a> Zebratl 4\/09: \u201eZweiundzwanzig Zebra: Als alles begann, war vieles im Gang\u201c S. 4 &#8211; 5. Informationen des Vereins ZEBRA.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref3\">[36]<\/a> http:\/\/archiv.asyl.at\/about\/hist_93.htm<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref4\">[37]<\/a> Eine asf\u00fchrlichere Darstellung der Vorkommnisse rund um den VM\u00d6 finden sie unter: https:\/\/asyl.at\/fakten_2\/info\/presseaussendungen\/asylkoordinationkritisiertvereinmenschenrechteoesterreich\/<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref5\">[38]<\/a> Dazu finden Sie eine ausf\u00fchrliche Darstellung der Situation in \u00d6sterreich.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"aligncenter size-large is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/IMG_20200122_081122-768x1024.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-1588\" width=\"366\" height=\"488\" srcset=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/IMG_20200122_081122-768x1024.jpg 768w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/IMG_20200122_081122-225x300.jpg 225w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/IMG_20200122_081122-1152x1536.jpg 1152w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/IMG_20200122_081122-1536x2048.jpg 1536w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/IMG_20200122_081122-750x1000.jpg 750w, https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/IMG_20200122_081122-scaled.jpg 1920w\" sizes=\"(max-width: 366px) 100vw, 366px\" \/><\/figure><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Literatur:<\/h4>\n\n\n\n<p>Agenda Asyl: Stellungnahmen zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein BFA-Einrichtungsgesetz und ein BFA-Verfahrensgesetz erlassen sowie das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsb\u00fcrgerschaftsgesetz 1985, das Grundversorgungsgesetz \u2013 Bund 2005 und das Einf\u00fchrungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 ge\u00e4ndert werden. Wien, 2012.<\/p>\n\n\n\n<p>Fassmann, Heinz; Fenzl, Anne Marie: Asyl und Flucht. In: Fassmann\/Stacher (Hrsg.), \u00d6sterreichischer Migrations- und Integrationsbericht, Seite 286, Drava Verlag, 2003.<\/p>\n\n\n\n<p>Forum Asyl: Wahrnehmungsbericht. Auswirkungen des Fremdenrechtspakets auf den Asylbereich. Wien, 2006.<\/p>\n\n\n\n<p>Fronek, Heinz; Rothkappel, Marie: Umsetzung grundlegender Standards f\u00fcr Obsorgeberechtigte von unbegleiteten minderj\u00e4hrigen Fl\u00fcchtlingen, L\u00e4nderbericht \u00d6sterreich. Asylkoordination, Wien 2013.<\/p>\n\n\n\n<p>G\u00e4chter, August: Was braucht eine Gesellschaft, die fit sein soll f\u00fcr Einwanderung? S. 42-48. In: \u201cFit f\u00fcr Vielfalt?\u201d Tagung anl\u00e4\u00dflich des 5-j\u00e4hrgen Bestehens des Vereins Ikemba, Graz, 2012.<\/p>\n\n\n\n<p>Global Detention Project: Country Report. Immigration Detenton in Austria: Where the Refuges Crisis never ends. Genf, J\u00e4nner 2020.<\/p>\n\n\n\n<p>G\u00f6tzelmann, Andrea: Wer macht Asylpolitik? Akteur*innen und ihre Strategien in der \u00f6sterreichischen Asylgesetzgebung. Lit Verlag, Wien, Berlin 2010.<\/p>\n\n\n\n<p>Hofmann, Bianca: Grundlagen und Auswirkungen des v\u00f6lkerrechtlichen Refoulement-Verbots. In: Studien zu Grund- und Menschenrechten, Menschenrechtszentrum, Uni Potsdam, 1999<\/p>\n\n\n\n<p>Langthaler, Herbert; Trauner, Helene: Zivilgesellschaftliche und politische Partizipation von Fl\u00fcchtlingen und AsylwerberInnen in \u00d6sterreich. Asylkoordination \u00d6sterreich, Wien 2009.<\/p>\n\n\n\n<p>Malkoc, Jasmina: Die Entwicklung der \u00f6sterreichische Migrationspolitik in der zweiten Republik aus neoinstitutionalistischer Perspektive. Masterarbeit, Johannes Kepler Universit\u00e4t, Linz 2018.<\/p>\n\n\n\n<p>SCEP, Separated Children in Europe Programme\/Bundesdachverband Unbegleiteter Minderj\u00e4hrige Fl\u00fcchtlinge e.V. (Hg.): Statement of Good Practice. Standards f\u00fcr den Umgang mit unbegleiteten Minderj\u00e4hrigen, Loeper Verlag, Karlsruhe 2006.<\/p>\n\n\n\n<p>UNHCR: Flucht und Asyl in \u00d6sterreich \u2013 die h\u00e4ufigsten Fragen und Antworten. Wien, 2013<\/p>\n\n\n\n<p>UNHCR und Bundesamt f\u00fcr Fremdenwesen und Asyl: Dein Asylverfahren in \u00d6sterreich. Informationen f\u00fcr Kinder und Jugendliche. Wien 2014.<\/p>\n\n\n\n<p>UNHCR: Subsidi\u00e4r Schutzberechtigte in \u00d6sterreich. Februar 2015.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Quellen:<\/h4>\n\n\n\n<p>ACCORD &#8211; Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Afghanistan: Aktuelle Situation der Volksgruppe der Hazara, 27. Juni 2016 [<a href=\"http:\/\/www.ecoi.net\/local_link\/325973\/465909_de.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">http:\/\/www.ecoi.net\/local_link\/325973\/465909_de.html<\/a>] (Zugriff am 20.12. 2021)<\/p>\n\n\n\n<p>Asylkoordination: Strukturreform mit Verz\u00f6gerungen. In: Asyl Aktuell, 2\/14. Wien, 2014.<\/p>\n\n\n\n<p>Gulis, Wolfgang: Asylstatistik: Asylantr\u00e4ge in \u00d6sterreich 1947-2015, Statistik Austria 2017. In: Spiel mit dem Leben Anderer. Kapitel 1, Teil: 3. Abschnitt 3. Graz 2021<\/p>\n\n\n\n<p>Gulis, Wolfgang: \u201eKrieg vor der Haust\u00fcre\u201c. In: Spiel mit dem Leben Anderer. Teil 3, Abschnitt 3. Graz 2021<\/p>\n\n\n\n<p>Europ\u00e4ische Union: Das Gemeinsame Europ\u00e4ische Asylsystem. Br\u00fcssel 2014.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Davy<\/em>, Ulrike: Die Neuordnung des \u00f6sterreichischen Asylrechts. In: ZAR (13. Jahrgang) (1993)<\/p>\n\n\n\n<p>Davy, Ulrike: Die Asylrechtsreform 1997 (Teil I). In: ecolex (1997) 708.<\/p>\n\n\n\n<p>Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz: Humanit\u00e4res Bleiberecht, Zusammenfassung der Enquete, Ergebnisse und Forderungen, Graz 2014.<\/p>\n\n\n\n<p>Forum Asyl: \u201cFlucht ist kein Verbrechen\u201c. Fakten, Hintergr\u00fcnde. Wien, 2008.<\/p>\n\n\n\n<p>G\u00e4chter, August: Daten und Fakten zur Einwanderung und Integration, Institut f\u00fcr H\u00f6here Studien, Wien 1999, aktualisiert 2001.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00d6RAK \u2013 \u00d6sterreichischer Rechtsanwaltskammertag: 42. Wahrnehmungsbericht. Wien 2016<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das \u00f6sterreichische Asylsystem Im ersten Teil der Serie haben Sie werte Leser*in einen Abriss der gro\u00dfen und regelm\u00e4\u00dfig stattfindenen Fl\u00fcchtlingsbewegungen, die nach \u00d6sterreich gekommen und zum Teil deren Asylverfahren in \u00d6sterreich abgewickelt worden sind, erhalten. Im folgenden Teil beleuchten wir das \u00f6sterreichische Asylgesetz und deren Entwicklung und Verformungen etwas genauer und gehen darauf ein, was &hellip; <\/p>\n<p><a class=\"more-link btn\" href=\"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/spiel-mit-dem-leben-anderer-teil-1-kapitel-4\/\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[374,403,368,427,380],"tags":[431],"class_list":["post-1573","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-migration-flucht","category-rassismus-diskriminierung","category-serien","category-spiel-mit-dem-leben-der-anderen","category-themen","tag-migration-flucht-asyl-gfk-subsidiaerer-schutz-bleiberecht-non-refoulement-permanente-verschaerfungen","item-wrap"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1573","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1573"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1573\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1630,"href":"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1573\/revisions\/1630"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1573"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1573"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/gulis.at\/schreiben\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1573"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}