Annas Tränen

Schreibkraft  Heft 21, Frühjahr 2011:
„Selbstgemacht“

Annas Tränen

Der lange Weg zum Bleiberecht.

Kapitel 1: Die dramatische Exposition

Anna[1] ist in Tränen aufgelöst. Die Sitzung ist unterbrochen. Ihre, über die geröteten Wangen kullernden, Tränen rühren alle Anwesenden. Zusammengesunken sitzt sie am Stuhl und versucht sich hinter ihren glatten, braunen Haaren, die ihr bis zu den Schultern reichen, zu verstecken. An eine nüchterne Abhandlung der Fakten und der Tagesordnung ist nicht mehr zu denken. Keine/r der Anwesenden sieht dem Anderen in die Augen, denn die meisten kämpfen mit ihren eigenen Tränen. Weinen in der Gruppe ist nicht üblich, kommt aber immer wieder vor. Den Männern im Raum, es sind insgesamt fünf von 15, fällt es noch etwas schwerer. Außer dem Schluchzen Annas hört man nur das raue Krächzen einer großen Krähe, die an einer Fensterbank am gegenüberliegenden Haus sitzt. Es ist still geworden im Zimmer und drückend heiß. Die Augustsonne ist erst vor wenigen Augenblicken hinter dem gegenüber liegenden Hausdach verschwunden.

Margit (1), Annas Begleiterin, Helferin, Freundin oder wie immer man sie nennen mag, nimmt sie in die Arme, bringt ihr Wasser und weint mit ihr. Einige der Gruppe sind in den mit Glas umhüllten Durchgang, der zum Lift führt, rauchen gegangen. Andere wieder haben die Unterbrechung genützt, um sich auf die kühlere Toilette zu verziehen. Wohl auch – weil es der einzige Ort ist, wo man ungestört und allein sein kann, für Augenblicke wenigstens. Der Rest steht in der Küche, um sich Getränke nach zu schenken.

Kapitel 2: Worum es eigentlich geht.

Anna ist eine jener Menschen, denen viel Hass in Österreich entgegenschlägt und die mit aller fremdenpolizeilichen Härte „amtsbehandelt“ werden. Sie wurde zwar noch nicht mit Zwangsmaßnahmen konfrontiert, aber das ist nach der Zustellung des Bescheids der Fremdenpolizei, der ihre Tränenflut ausgelöst hat, nur mehr eine Frage der Zeit. Denn dieser – mittlerweile zerknitterte und tränennasse Bescheid, der am Tisch im Sitzungszimmer zurückgeblieben ist – besagt, dass sie und ihre Kinder nicht in Österreich bleiben dürfen und aufgefordert werden, das Land unverzüglich zu verlassen, andernfalls eine Zwangsmaßnahme – sprich Abschiebung – durchgeführt werden müsse.

Das nennt man „amtsbehandelt“ und eine Zwangsmaßnahme. Anna und viele hunderte Familien, Frauen und Kinder, bekommen solche Bescheide, oft erst nach Jahren, in denen sie bereits in Österreich leben und der Hoffnung aufs Dableiben immer größer wurde; verbunden mit dem redlichen Bemühen, ihr Leben neu zu starten, was Anna gut gelungen ist. Dann kommt so ein Schlusspunkt wie ein unvermittelter Schlag aus dem Dunkeln, aus dem Nichts. Solange kann sie gar nicht da gewesen sein, dass es nicht plötzlich soweit sein kann und sie vor dem Nichts, vor dem Aus steht. Und jetzt soll Anna freiwillig ausreisen, nach Polen; in ein Land, dass weder ihre Heimat ist, noch zu dem sie irgendwelche Kontakte hat. Dies widerspricht jeder Logik.

Hier in Österreich lebt ihre Schwester, die schon als Flüchtling anerkannt ist und Freunde und Freundinnen, aber in Polen? Nur weil sie durch Polen gereist ist, als sie vor Jahren aus Tschetschenien flüchtete! Aber Logik und gesunder Menschenverstand ist den Behörden egal. Wichtig ist nur, was das Gesetz sagt, auch wenn dieses alle zwei Jahre geändert wird, also so heilig eigentlich nicht sein kann. Und wenn Anna nicht freiwillig ausreist, was die meisten in dieser Lage nicht tun, wird sie abgeholt und zwangsweise zur Ausreise gezwungen.

Wie bei einer Familie in der Obersteiermark, die nach einem endlos langen Asylverfahren keinen weiteren Aufenthalt in Österreich mehr hatten. Die Familie war „gut integriert“, wie es so schön heißt, lebte in einer kleinen Siedlung, drei der vier Kinder gingen zur Schule, das jüngste war 1 ½ Jahre. Der Vater war beliebt, arbeitete, auch ehrenamtlich.

Als im Morgengrauen eine Spezialeinheit die Strasse zu ihrem Wohnhaus abriegelte und die Wohnung stürmte, war das nicht nur für die Familie ein traumatischer Schock, sondern auch für die Nachbarn, die durch den Lärm aufmerksam geworden waren und sich lautstark zu beschweren begannen, denn man bemühte sich gemeinsam schon seit Monaten, dass die Familie hierbleiben dürfe. Während die Familie abgeführt und nach Wien gebracht wurde, um in einem Flieger „nach Hause“ verfrachtet zu werden, setzten die Nachbarn den buchstäblichen Tod und Teufel in Bewegung, um die Abschiebung noch zu verhindern.

Was die Nachbarn so empörte, war die Amtshandlung selbst. Wie Verbrecher sei die Familie behandelt worden; so als müsse man das Haus stürmen, um Geiseln zu befreien. Wenn sich wer von den Nachbarn bei den Polizisten beschwerte, seien die auch gleich bedroht worden, erzählten die Umstehenden später.

Nach einer halben Stunde kommt die Gruppe wieder zusammen, um die restliche Tagesordnung abzuarbeiten. Denn Anna ist auf dieser Liste nicht der einzige Fall, wenn auch heute der wichtigste. In der Pause, nach dem sich alle ein wenig beruhigt haben, bastelt man an Strategien, wie man die Abschiebung doch verhindern kann und was zu tun ist. Die Grazer Bleiberechtsgruppe versucht wieder Ordnung in ihre Struktur zu bekommen, aber ein beklemmendes Gefühl der Angst, Ohnmacht und Wut bleibt bei dieser Sitzung wie eine schwere, dunkle Wolke über der Gruppe hängen.

Kapitel 3: Eine bunte Mischung in der Gruppe 

Die Gruppe gibt es mittlerweile seit mehreren Jahren. Ihre Mitglieder wechseln häufig. Viele unterschiedliche Menschen, beinahe aus jeder Bevölkerungsschicht waren schon dabei. Von den jungen Studierenden, die sich politisch engagieren wollen, über gut situierte Grazer Bürger und Bürgerinnen, bis zu Kulturschaffenden, der pensionierten Pfarrersköchin, der Bäuerin aus Stiwoll, die extra angereist kommt und dem Arbeiter, der sich nach seinem anstrengenden Arbeitstag – trotz Rückenschmerzen – durch die Sitzung „quält“.

Würde man sie alle zusammenzählen, so käme man auf eine stattliche Anzahl von mehreren hundert Personen, die der Gruppe zeitweise angehörten. Es gab Sitzungen, an denen 30 Personen teilnahmen, der Raum brechend voll war und es gab Treffen, bei denen drei, vier Leute anwesend waren. Der Kern, der die administrativen Basisleistungen sicherstellt, der die Einladungen zu den Treffen verschickt, Protokolle verfasst, Kontakt hält, Anlaufstelle für Fragen aller Art ist und oft auch Feuerwehr spielt, ist stabil, umfasst aber nur wenige Personen.

Kapitel 4: Der Hintergrund.

Das Fremdenrecht und das Asylgesetz sind seit 20 Jahren eine Dauerbaustelle. Jede neue Regierung, jede/r neue/r Innenminister/in erfand ein neues Gesetz, um so zu tun, als würde man die Probleme lösen. Das Gegenteil war der Fall. Im Feld des Fremden- und Asylrechts kennen sich selbst SpezialistInnen mittlerweile nicht mehr aus und mit jeder Novelle wird es noch schlimmer. Die Chance in Österreich, Asyl zu erhalten, gleicht einem Lotteriespiel. Von einem guten und fairen Asylverfahren ist keine Rede.

Unter dem Eindruck der Europäisierung des Themas schickt man mittlerweile tausende Menschen zwischen den EU-Staaten hin und her, so wie Anna, die nach Polen zurück soll, wo sie doch eigentlich Tschetschenin ist. Das Dublin II Verfahren[2] macht es kompliziert und bietet eine willkommene Ausrede, um die Asylverfahren nicht selbst abwickeln zu müssen. Und so wird zwischen den Staaten um Kompetenzen gerungen und um jeden einzelnen Antrag gestritten, weil jedes EU Mitgliedsland gerne selbst die frohe Botschaft verkünden möchte, dass die Asylantragszahlen heuer zurückgegangen sind. So eine Meldung wird überall als Erfolg verkauft.

Kapitel 5: Es entstand Widerstand.

Seit einigen Jahren tauchen immer wieder spontan gegründete Selbsthilfegruppen auf. Weil die wenigsten in den Ortschaften und Gemeinden verstanden, wie mit den ausländischen Nachbarn und Freunden umgegangen wurde. Schließlich kannte man die Leute aus dem Fußballklub, die Kinder aus der Schule. Bei diesen Gruppen war der Pfarrer ebenso beteiligt, wie der Schuldirektor oder manchmal die ganze Schule, wie etwa im Falle des iranischen Vaters mit seiner Tochter, der in Leoben seit Jahren lebte. Oft waren sogar Bürgermeister, der örtliche Fußballklub, die Rote Kreuz Belegschaft oder der Kirchenchor selbst mit dabei: Widerstand und Selbstorganisation at it´s best. Spontan, unbürokratisch, unideologisch, voller Sympathie und Wärme.

Diese Form der „Nachbarschaftshilfe“ gab es bis zur Bleiberechtsgruppe in den größeren Städten nicht. Denn in Städten ist das anders. Die Anonymität, die Unübersichtlichkeit in der Stadt waren hinderlich. Die Medien, die über Ghettos und Gewalt berichteten, erhöhten die Hemmschwelle, aktiv zu werden. Das verhindert den direkten Kontakt; soll aber nicht heißen, dass es in den Städten nicht auch diese Hilfe gab. Nur musste diese organisiert werden und brauchte eine andere Basis als im ländlichen Raum.

Kapitel 6: Die persönlichen Motive werden untersucht.

Die Motive an der Gruppe teilzunehmen sind so vielfältig wie die Personen, die zu dieser Gruppe stoßen. Gemeinsam ist ihnen die Erkenntnis, dass Bürokratie und Politik unerbittlich sind, sich nicht um den Einzelfall scheren, dass es keine Lösungen gibt, wenn das Gesetz das nicht ermöglicht. Zutiefst menschliche Impulse der Freundschaft, der Nächstenliebe, der Solidarität, der Empathie spielen bei solchem Engagement eine große Rolle.

Das war auch bei Margit so, die seit einiger Zeit bei der Bleiberechtsgruppe dabei ist. Sie hatte vorher mit „Ausländern“ nie was zu tun, dachte über das Thema auch nicht nach. Bis sie, durch ihre Tochter, die in die gleiche Klasse wie Annas Tochter ging, die Familie kennen lernte und sich nicht nur zwischen den Kindern eine Freundschaft entwickelte, sondern auch zwischen den beiden Frauen. Sie sah, wie Anna um ihre Existenz kämpfte und war von ihr beeindruckt, begann sie zu unterstützen.

Heute ist Margit das alles fast zu viel. Sie ist ja kein Profi, wie sie selbst sagt und sie ist davon belastet, was da mit Anna passiert. Sie kann nicht mehr schlafen, kämpft mit Magenbeschwerden. Aber sie kann Anna jetzt nicht alleine lassen, nicht jetzt, sagt sie.

Margit spricht aus, was für viele andere Helfer und Helferinnen ebenso gilt. Es sei großartig, wenn man die Menschen näher kennen lerne und die durch Medienberichte und eigene Vorurteile und Ängste erzeugten Gräben überspringe. Die Erfahrungen will niemand aus der Gruppe missen und alle sehen das als große Bereicherung und Erfahrung ihres Lebens an.

Aber es wird auch schwer, wenn man sieht, wie mit den Menschen umgegangen wird, wie die Familien kämpfen und leiden und mit dem Mut der Verzweiflung für eine Existenz arbeiten und oft trotzdem keine Chance kriegen.

Manfred (1) – auch ein treues Mitglied der Gruppe –, der schon lange einen, mittlerweile zum Freund gewordenen, jungen Mann betreut, versucht die Wut zu beschreiben, die zu Tage tritt, wenn Helfer/innen die Ungerechtigkeit und Arroganz der Behörden, des Staates hautnah zu spüren bekommen. Dann stecken sie ebenso in Situationen, in denen sie ohnmächtig sind und erniedrigt werden, weil sie sich doch hier mit „Ausländern“ abgeben. Aus dieser Erfahrung entstand neuer Ansporn. Aber das kann nicht ewig so gehen.

Kapitel 7: Die Gruppe handelt.

Auf den Staat verlässt sich niemand mehr. Dieser ist diskreditiert – und bleibt es mit jedem so behandelten Fall umso mehr. Man nahm die Sache selbst in die Hand. Das Vertrauen in die, für den Staat handelnden Personen, war zutiefst erschüttert. Rechtsstaat, Grundrechte und ähnliche, öffentlich gern verwendete Worte, sind in der Praxis jedoch nur leere Worthülsen, so die Erkenntnis.

Anthony (1) war einer der ersten „Fälle“, der von der Gruppe betreut wurde. Er lebte damals schon seit 15 Jahren in Österreich und arbeitete bereits seit vielen Jahren, wurde aber aufgrund einer Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig. Die zahlreichen Asylreformen ließen seinen Asylantrag zwischen den neu geschaffenen Behörden und Instanzen hin und her wandern. 15 Jahre später hatte er noch immer keine Antwort. Sein Aufenthalt ist nach wie vor unsicher. Er will endlich Antwort haben und wissen, woran er ist. Er war seitdem nie mehr zu Hause.

Eine wichtige Funktion der Bleiberechtsgruppe war und ist es, Licht in das Bürokratendickicht zu bringen – die Bescheide zu lesen, die Unterlagen zu sichten, eine kleine Falldokumentation zu erstellen. Danach weiß man (meistens), was bereits passiert ist, was nicht und was schon erledigt worden ist. Für die Flüchtlinge ist das Amtsdeutsch unverständlich und die wenigsten kennen sich in den rechtlichen Fragen aus. Und wenn es sein muss, telefoniert man mit den zuständigen Stellen sagt Andreas (1), einer der Mitglieder der Kerngruppe, um zu erfahren, was jetzt wirklich Stand der Dinge ist. Das ist fast wie eine Wissenschaft, wie eine archäologische Ausgrabung, bei der man Papier für Papier findet, Aussage um Aussage zusammensetzt und langsam ein Bild bekommt.

Es mangelte der Gruppe auch nicht an Aktivisten und Helferinnen. Sie stellen Autos zur Verfügung, sammeln Hausrat für die Familie, machen mit den Kindern Ausflüge, spielen und lernen mit ihnen, begleiten sie zu den Behörden. Kurzum tun, was man tut, wenn man Freund/Freundin ist.

Kapitel 8: Die Gruppe tritt an die Öffentlichkeit.

Es tat aber auch Not, die Arbeit öffentlich zu machen. Man wollte zeigen, dass es nicht nur dumpfe Ablehnung, Ausländerhass und Polemik gibt, sondern auch viel Zustimmung und tatkräftige Unterstützung. So kam es, dass im September 2008 ein Sesselmeer in Graz organisiert wurde. Die leeren Sessel sollten symbolisieren, dass genug Platz für Flüchtlinge vorhanden ist.

Und wieder trat Hilfsbereitschaft zum Vorschein. Plötzlich standen Freunde von Freunden da und transportierten mit ihren eigenen kleinen Lastern, Bussen und Autos die benötigten Sessel – es waren hunderte, ganz unterschiedliche – zum Grazer Tummelplatz. Andere malten Transparente, kauften Stangen und Schirmständer, um sie aufzustellen. Wieder andere stellten eine kleine Mikrofonanlage zur Verfügung. Als der Grazer Tummelplatz mit Sesseln und Menschen gut gefüllt war, da spürten viele das Gefühl der Solidarität und dass die Gruppe Gehör fand. Aus den Einzelinitiativen war eine Bewegung geworden.

Kapitel 9: Die Gruppe erfährt Respekt und Erfolg, doch wird auf den Boden der Realität geholt.

Die Aktivitäten weiteten sich danach rasch aus. Durch die öffentliche Aufmerksamkeit und den einen oder anderen Erfolg bei „Fällen“ gab es rasch Zulauf. Aus den AktivistInnen wurden ExpertInnen, die nicht nur Verhandlungsgeschick mit Behörden entwickelten, sondern sich auch rechtlich aus zu kennen begannen. Sie hatten ein dichtes Netzwerk an Kontakten und Verbindungen geknüpft.

Angespornt durch den Erfolg des Sesselmeeres 2008 sollte es zur Etablierung eines „Tages des Bleiberechts“ kommen und zu einer Ausweitung der Aktivitäten auch auf andere, kleinere Städte. Aus der losen Verbindung von einzelnen Personen wurde eine Lobbygruppe. Pressekonferenzen wurden organisiert und das Thema am öffentlichen Leben gehalten.

Doch im Sommer 2009 kam ein Rückschlag. Die Idee des Bleiberechttags war ein Jahr später nicht mehr von Interesse. Viele Gruppen in ganz Österreich, die sich 2008 noch beteiligt hatten, waren schon auf das andere Thema, von der Öffentlichkeit vorgegeben, konzentriert. Die wieder entbrannte Diskussion um eine neuerliche Novelle des Fremdenrechts bündelte die Kräfte. Die Grazer Bleiberechtsgruppe blieb ziemlich allein und die Ernüchterung folgte.

Mit Beginn des Jahres 2010 ist das damals diskutierte Gesetz in Kraft getreten und allen Beteiligten wurde klar, dass sich am politischen, rechtlichen Rahmen nichts zum Positiven ändern wird. Ihr Engagement, ihr Einsatz für die Menschen, die unter den Gesetzen leiden, wird damit ebenso zur Sisyphos Arbeit wie das öffentliche Engagement.

Kapitel 10: Kein Ende der Geschichte, aber ein Muster wird deutlich.

 Im Herbst 2010, als die Diskussion um Schubhaft und Abschiebungen wieder aufflammt, weil die Bürokratie und die Gesetze auch wieder einmal vor Kindern nicht Halt macht, steht die Gruppe vor einem Dilemma. Gespeist von der Hoffnung, die Bleiberechtsgruppe könne helfen, kommen immer mehr „Fälle“ zu ihr und je mehr kommen, desto schneller sind die Kapazitäten der Gruppe am Ende. Schließlich lassen sich diese ja auch nicht endlos vervielfältigen.

Es wird der Gruppe deutlich, wie unüberschaubar lang die Liste jener Menschen ist, die genauso ihre Unterstützung bräuchten. Schließlich ist die Hoffnung trügerisch, man könne allen helfen. Die zerplatzt rasch. Man kann den Erfolg bei Einzelnen, nicht auf das ganze System und auf alle anderen Fälle übertragen. Da ist der Staat davor. Der könnte ja die entsprechenden Gesetze und Regeln veranlassen, damit solche Probleme gar nicht auftauchen. Aber der denkt gar nicht daran, dieses Dilemma zu lösen. Das Gesetz und die Politik sagen und wollen etwas anderes. So bleibt der Erfolg bei einzelnen Familien, die Ausnahme von der Regel, und wenn das öfter passiert, dann machen Staatsorgane keine Ausnahmen mehr. Die Helfer und Helferinnen müssen erleben, wie das Engagement ihnen langsam aber sicher über den Kopf wächst, weil sie sich in eine staatliche Aufgabe „eingemischt“ haben und die Lösung in Eigenregie übernehmen wollten.

Selbsthilfe und zivilgesellschaftliches Engagement in der Flüchtlingshilfe stößt an ihre Grenzen, weil die Rahmenbedingungen dafür gänzlich fehlen. Denn die Aufgaben des Staates können wir BürgerInnen nicht übernehmen, höchstens menschlicher gestalten. Dann ist auch die Gefahr von Überförderung für die Beteiligten groß. Vor allem, wenn es um dramatische Szenen mit Müttern und Kindern und Familien geht, die getrennt werden oder wenn Helfer die nackte Angst der Familie miterleben, wenn die Abschiebung im Raum steht, wenn die unbestimmte Gefahr zur realen Bedrohung wird und sie nicht als Profis sondern als Freunde der Familie in der Küche sitzen und zusehen müssen, wie der letzte Rest an Stabilität verloren geht.

 Epilog:

Als die Sitzung zu Ende geht, zerstreut sich die Gruppe noch lange nicht. Ein kleiner Teil steht vor der Haustür und diskutiert – immer weiter. Alle sehnen sich nach ihrem Zuhause, in das sie sich zurückziehen und von den anstrengenden Inhalten abschalten können. Aber sie können auch nicht voneinander los. Für Margit ist die Sitzung nicht zu Ende. Anna wohnt seit einer Woche bei ihr. Im ausgeräumten Kinderzimmer hat sie mit den Kindern Quartier bezogen und schläft dort auf einer Matratze. Für sie gehen die Sitzung und das Thema einfach weiter, immer weiter.

[1] Alle Namen in diesem Beitrag wurden geändert.

[2] Die Dublin II Übereinkunft ist ein EU Gemeinschaftsrecht. Es besagt, vereinfacht gesprochen, dass Asylanträge in dem Land abgewickelt werden müssen, in dem der/die AsylwerberIn zum ersten Mal EU-Raum betreten hat.